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Bundesländer fordern eine grundlegende Überarbeitung des Krankenhaustransparenzgesetz

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Das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit plant die Veröffentlichung aktueller Daten über Leistungen und Qualität der deutschen Krankenhäuser in einem Online-Vergleichsportal zur Information der Bevölkerung und Aufklärung der Patientinnen und Patienten. Am 24. November 2023 haben die Bundesländer im Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont die Notwendigkeit von mehr Transparenz in der Krankenhausversorgung. Das Anliegen des Bundesgesundheitsministers sei richtig, jedoch gebe es Bedenken zur aktuellen Form des Transparenzgesetzes. Laumann erklärt, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form unnötige Doppelstrukturen und einen zusätzlichen hohen Bürokratieaufwand verursachen würde. Dies führe zum aktuellen Zeitpunkt eher zu weniger als zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

Laumann weist darauf hin, dass derzeit im Rahmen der Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern eine neue Finanzierungssystematik mit Vorhaltepauschalen erarbeitet wird, die Leistungsgruppen gelten und berücksichtigen soll. In Nordrhein-Westfalen sollen diese Leistungsgruppen den Krankenhäusern bis Ende 2024 zugewiesen werden. Das Transparenzgesetz würde jedoch bereits 2024 eine eigenständige Zuweisung abweichender Leistungsgruppen vornehmen, bevor die Länder die Chance haben, dies selbst zu tun. Dies würde nicht nur als Eingriff in die Planungshoheit der Länder gelten, sondern auch zu weniger Transparenz für die Patientinnen und Patienten führen.

Minister Laumann erklärt weiter, dass der Bund parallel Leistungsgruppen den Krankenhäusern zuordnen würde, während die Länder möglicherweise zu abweichenden Ergebnissen kommen könnten. Das Transparenzregister könnte somit Leistungen, die die Länder einem Krankenhaus zuweisen, nicht vollständig oder fälschlich enthalten. Laumann betont, dass ein belastbares Transparenzregister erst aufgesetzt werden könne, wenn die Länder den Krankenhäusern rechtsverbindlich Leistungsgruppen zugewiesen haben.

Nun werden Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss an einer Einigung arbeiten.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2023

Written by Laura

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