Die Rheinische Musikschule (RMS) wird ihren bislang auf Honorarbasis angestellten 236 Mitarbeitenden feste Verträge in ihrem bisherigen Umfang nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst anbieten. Diese Maßnahme ist eine direkte Folge des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022, das zu einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung bezüglich der Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen geführt hat. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) sowie interne und externe Rechtsberater haben festgestellt, dass die bisherigen Honorarverträge rechtlich nicht mehr abgesichert sind. Alle bestehenden Honorarkräfte-Verträge bei der RMS enden im Juli 2024. Die Verwaltung wird sich daher zeitnah mit den Mitarbeitenden in Verbindung setzen, um die neuen Verträge fristgerecht abzuschließen.
Um die neu geschaffenen Stellen teilweise zu refinanzieren und die RMS als wichtigen Bildungsanbieter in Köln – insbesondere als außerschulischer Partner an etwa 30 Schulen – zu erhalten, wird eine Anhebung der Gebühren erforderlich sein. Die Kosten für die betroffenen Leistungen werden im Durchschnitt um etwa 20 Prozent steigen.
Die Verwaltung plant, die Gebühren differenziert zu erhöhen, um soziale Härten zu minimieren und die Angebote der RMS möglichst vielen Menschen zugänglich zu halten. Einzelunterricht wird stärker verteuert, während die Erhöhung der Gebühren für Gruppenunterricht moderater ausfällt. Bei Vierergruppen von Kindern und Jugendlichen wird es sogar zu einer leichten Senkung kommen. Diese Maßnahme soll die Attraktivität des Gruppenunterrichts steigern und dem politischen Wunsch nach einer höheren Anzahl an Gruppenunterrichtsangeboten entsprechen.
Die Teilnahme an den großen Jugendensembles wie dem Jugendsinfonieorchester, dem Sinfonischen Jugendblasorchester, der Süd Beat Big Band, dem Jugendblasorchester und dem Young RMS String wird weiterhin kostenfrei für die teilnehmenden Jugendlichen bleiben. Die bestehenden Sozialermäßigungen werden beibehalten.
Zusätzlich plant die RMS ab dem Schuljahr 2025/26 ein neues musikalisches Bildungsangebot, das Familien mit niedrigem Einkommen eine umfassende musikalische Bildung zu einem erschwinglichen Preis bieten wird. Dieses Angebot umfasst Instrumental- und Ensembleunterricht sowie ergänzende Kurse. Die neuen Gebühren treten am 1. August 2024 in Kraft. Die Anpassung der Gebühren orientiert sich an den Erhöhungen, die auch andere öffentliche Musikschulen als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ vorgenommen haben oder planen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln / Veröffentlicht am 28.06.2024