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Vereinbarung zur Cybersicherheit an Hochschulen

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Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land für alle Hochschulen und das Hochschulbibliothekszentrum (hbz) Mindeststandards für die Informationssicherheit festgelegt, indem eine Vereinbarung zur Cybersicherheit getroffen wurde. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dafür dauerhaft Mittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro pro Jahr für zusätzlich 66 Stellen für die Cybersicherheit zur Verfügung. Zusätzlich dazu werden für den Zeitraum von 2024 bis 2027 weitere 30 Millionen Euro für befristete Stellen und die Beauftragung externer Beratungsunternehmen bereitgestellt.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes äußerte, dass die Attacken auf digitale Infrastrukturen von Unternehmen, Behörden und Hochschulen seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine deutlich zugenommen haben. Durch die Vereinbarung zur Cybersicherheit werde die IT- und Cybersicherheit an den nordrhein-westfälischen Hochschulen auf verschiedenen Ebenen gestärkt, darunter technische Vorkehrungen, Schulungen der Anwenderinnen und Anwender und eine engere Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander.

Die Absicherung von IT-Systemen an Hochschulen stellt aufgrund ihrer Größe, der Vielzahl der Zugänge und der unterschiedlichen Kompetenzen ihrer Nutzerinnen und Nutzer in Sachen Cybersicherheit eine besondere Herausforderung dar. Die Vereinbarung zur Cybersicherheit verpflichtet die Hochschulen zu gemeinsamen Mindeststandards für den Schutz der zentralen Rechenzentren und der Verwaltungs-IT, um potenzielle Angriffspunkte zu schließen und die Ausfallzeiten im Falle eines Angriffs zu reduzieren. Maßnahmen wie die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ sollen den Zugriff auf sensible Daten zusätzlich schützen.

Die Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bilden die Grundlage für die Vereinbarung zur Cybersicherheit. Der IT-Grundschutz des BSI umfasst neben technischen Maßnahmen auch organisatorische und personelle Anforderungen, die kontinuierlich überprüft und verbessert werden sollen. Die Hochschulen können auf die Schulungsangebote der Selbstlernakademie für Cybersicherheit (SecAware.nrw) zurückgreifen, die mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt wurden.

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Bereits im Sommer 2023 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit der Vereinbarung zur Informationssicherheit (VzI) die Einrichtung von Informationssicherheitsbeauftragten an den Hochschulen unterstützt, indem das Land dauerhaft jährlich 2,6 Millionen Euro für 32 Stellen bereitgestellt hat.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2024

Written by Laura

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