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Verbraucherzentrale NRW informiert über digitalisierete Bahncard

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Mit dem Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn gibt es einige Veränderungen, darunter mehr Züge mit größerer Kapazität zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie Berlin und München, sowie erweiterte Nachtverbindungen über Bundesgrenzen hinweg. Gleichzeitig erfolgt eine Preiserhöhung für Flextickets und die BahnCard. Bezüglich der BahnCard gibt es jedoch eine weitere Änderung: Sie wird künftig ausschließlich in digitaler Form auf dem Smartphone verfügbar sein. Schon zum aktuellen Fahrplanwechsel werden nur noch digitale Probe-BahnCards ausgegeben, und die vollständige Umstellung ist für das zweite Halbjahr 2024 geplant. Die Bahn begründet diesen Schritt im Rahmen ihrer Digitalisierung, sowohl aus Umweltaspekten durch die Reduzierung von Plastik als auch aufgrund der digitalen Affinität der BahnCard-Kundschaft.

Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW, äußert Bedenken. Dass die Nutzung der BahnCard künftig nur noch digital möglich sei anstelle einer Option, grenze in Zukunft einen Kreis von Verbraucher:innen aus. Wer zum Beispiel kein Smartphone habe, könne zukünftig auch das Angebot der BahnCard nicht mehr nutzen.

Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet drei häufige Fragen zur Digitalisierung des Angebots:

1. Kann die digitale BahnCard ohne E-Mail-Adresse oder Handy genutzt werden? Nein. Um die digitale BahnCard zu nutzen, ist die Erstellung eines Kundenkontos bei der Deutschen Bahn erforderlich. Dies setzt eine gültige E-Mail-Adresse voraus. Falls bereits eine physische Bahncard vorhanden ist, kann diese mit der BahnCard-Nummer einem Kundenkonto zugeordnet werden. Die Bahncard muss in der App DB Navigator geladen werden, daher ist ein Smartphone erforderlich.

2. Warum reicht ein Screenshot der Bahncard nicht aus? Ein Screenshot wird von der Deutschen Bahn nicht als ausreichend betrachtet. Laut den Richtlinien der Bahn müssen digitale Tickets und BahnCards in der App DB Navigator vorgezeigt werden. Ein Screenshot eines Tickets kann zu einem erhöhten Beförderungsentgelt führen, da er nicht den offiziellen Anforderungen entspricht. Manche Kontrolleure mögen Screenshots tolerieren, dies ist jedoch nicht verbindlich.

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3. Was passiert, wenn der Akku vom Smartphone entladen ist? Da die digitale BahnCard an ein Smartphone gebunden ist, müssen Inhaber sicherstellen, dass ihr Gerät genügend Akkukapazität für Fahrkartenkontrollen aufweist. Falls der Akku leer ist und die BahnCard nicht vorgezeigt werden kann, droht eine Fahrpreisnacherhebung zum doppelten Fahrpreis. Eine Rückerstattung ist innerhalb von 14 Tagen möglich, jedoch fällt in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr an.

Weitere Informationen und Unterstützung bei Problemen im Nahverkehr bietet die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Verbraucherzentrale NRW vom 14.12.2023

Written by Laura

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