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Land NRW vereinfacht die Veranstaltungsplanung für Fußball EM 2024

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Die Fußball-Europameisterschaft der Männer wird vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in Deutschland ausgetragen. In Nordrhein-Westfalen sind Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln die Austragungsorte von insgesamt 20 Spielen. Während dieser Zeit werden insbesondere in diesen Städten Public-Viewing-Veranstaltungen sowie Fan-Veranstaltungen und Begleitprogramme angeboten, die mit erhöhten Lärmimmissionen einhergehen können, die teilweise bis in die Nachtstunden hineinreichen.

Bisher wurde die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr durch das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) geschützt, und Ausnahmen davon waren nur auf Grundlage von Einzelentscheidungen durch die Kommunen möglich.

Um den Kommunen mehr Rechts- und Planungssicherheit zu bieten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat die Landesregierung eine befristete Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) erlassen, die speziell für die EM 2024 gilt.

Diese Gesetzesänderung ermöglicht es den Gemeinden, Großveranstaltungen im Zusammenhang mit der EM 2024 in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr durchzuführen, ohne dass hierfür Einzelausnahmen erforderlich sind. Es muss jedoch ein Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept vorliegen, das sicherstellt, dass bei angrenzender Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel verursacht werden.

Diese Regelung berücksichtigt das öffentliche Interesse an der Durchführung solcher Veranstaltungen sowie den angemessenen Schutz der Anwohner gleichermaßen. Für andere Veranstaltungen im Rahmen der Fußball EM 2024 gelten weiterhin die allgemeinen Regeln des Lärmschutzes. Die Kommunen können allgemeine Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe zulassen oder diese auf Antrag erteilen.

Dies gilt auch für die Außengastronomie. Die generelle Ausnahme vom Schutz der Nachtruhe im LImschG für die Außengastronomie zwischen 22.00 und 24.00 Uhr umfasst zwar keine Ton- und Fernsehdarbietungen im Freien, aber Public-Viewing im Bereich von Außengastronomie kann durch weitergehende Einzelzulassungen durch die Kommunen ermöglicht werden.

Eine Verordnung des Bundes über den „Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“ befindet sich ebenfalls in Vorbereitung. Da landesrechtliche Regelungen Vorrang haben, findet diese Bundesverordnung in Nordrhein-Westfalen jedoch keine Anwendung.

Minister Krischer betont, dass das Fußballfest in Stadien, bei Großevents mit Public-Viewing sowie in kleinen Eckkneipen und Biergärten stattfinden soll, wo Fußballfans gemeinsam gucken und feiern können.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2024

Written by Laura

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