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Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen

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Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat das Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen, um den Fuß- und Radverkehr zu unterstützen. Es stellt nun 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit. Minister Oliver Krischer erklärte, dass das Programm ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft sei und dass nun auch die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte förderfähig seien. Er ermutigte die Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter zu fördern.

Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Programm unterstützt Vorhaben, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen, wie Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.

Das Umwelt- und Verkehrsministerium fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024 und plant die Veröffentlichung eines zweiten Teils des Programms in der zweiten Jahreshälfte.

Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2024

Written by Laura

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