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Neue Preise für Bewohnerparken in Köln

Parkzone, Verkehrsschild, Anwohnerparkplatz oder mit Parkschein
© philipk76 /stock.adobe.com

Am 22. Juli 2024 hat der Hauptausschuss eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen, die ab dem 1. Oktober 2024 in Kraft tritt. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die lediglich die Verwaltungskosten abdeckte, wird auf 100 Euro angehoben. Diese Regelung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Ab dem 1. März 2025 wird diese vorläufige Gebührensatzung durch eine bereits im Dezember 2023 vom Rat beschlossene und am 11. Januar 2024 veröffentlichte, neu strukturierte Gebührenordnung ersetzt. Diese neue Regelung führt erstmals eine Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuglängen ein. Die Gebühren werden dann abhängig von der Fahrzeuglänge in drei Klassen unterteilt: 100 Euro für Fahrzeuge bis zu einer Länge von maximal 4.109 Millimetern, 110 Euro für Fahrzeuge mit Längen dazwischen und 120 Euro für Fahrzeuge, die länger als 4.709 Millimeter sind. Darüber hinaus wird geregelt, dass ab dem 1. Oktober 2024 Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimetern keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerparkausweis haben.

Diese Übergangsregelung wurde am 27. Juni 2024 vom Rat verabschiedet, da die notwendige technische und organisatorische Umstellung zur differenzierten Gebührenberechnung nach Fahrzeuglänge Zeit in Anspruch nimmt und erst ab dem 1. März 2025 realisiert werden kann.

Besitzer*innen von Bewohnerparkausweisen, deren Berechtigung zum 1. Oktober 2024 erneuert werden muss, werden in Kürze von der Stadtverwaltung über die anstehende Verlängerung und die neue Gebührenhöhe informiert, wie es auch in der Vergangenheit der Fall war.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/ Veröffentlicht am 23.07.2024

Written by Nima

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