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Wann kann man das Homeoffice steuerlich absetzen?

Junge Frau im Homeoffice
© gstockstudio / stock.adobe.com

Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer mittlerweile zum Alltag geworden. Doch wann lässt sich das heimische Büro eigentlich steuerlich absetzen? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die erfüllt sein müssen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die Geltendmachung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Nutzung von Pauschalen. Welche Variante für Sie infrage kommt und welche Änderungen ab dem Steuerjahr 2023 greifen, erfahren Sie in diesem Artikel. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei den Einzelnachweisen ankommt und wie Sie das Homeoffice in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.

Voraussetzungen für das Absetzen des Arbeitszimmers

Um die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers ist an strenge Anforderungen geknüpft, die nicht immer leicht zu erfüllen sind.

Strenge Anforderungen an das Arbeitszimmer

Ein wichtiges Kriterium für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist, dass es sich um einen separaten Raum handeln muss. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Schlafzimmer reicht nicht aus. Das Arbeitszimmer muss durch eine Tür vom restlichen Wohnbereich abgetrennt sein und darf nicht für private Zwecke genutzt werden.

Darüber hinaus muss das Arbeitszimmer angemessen eingerichtet sein. Das bedeutet, es sollte über einen Schreibtisch, einen Bürostuhl und ausreichend Stauraum für Arbeitsmaterialien verfügen. Die Einrichtung muss den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechen.

Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Ein entscheidendes Kriterium für die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers ist, dass es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bilden muss. Dies trifft insbesondere auf Selbstständige wie freie Journalisten, Schriftsteller, Künstler und Handelsvertreter zu.

Bei der Beurteilung, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, kommt es auf den inhaltlichen und qualitativen Schwerpunkt der Arbeit an. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit im Arbeitszimmer ist zwar ein Indiz, aber nicht allein ausschlaggebend. Vielmehr müssen die prägenden und wesentlichen Tätigkeiten im Arbeitszimmer ausgeübt werden.

Wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können die Aufwendungen nur begrenzt steuerlich abgesetzt werden. In diesem Fall greift die sogenannte Abzugsbeschränkung, die den abzugsfähigen Betrag auf maximal 1.250 Euro pro Jahr begrenzt.

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ab 2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers ab dem Steuerjahr 2023 grundlegend geändert. Die Neuregelungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Möglichkeiten, die Kosten für das Homeoffice in der Steuererklärung geltend zu machen.

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Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich abgesetzt werden können, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Die bisherige Unterscheidung zwischen einem Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, und einem Arbeitszimmer, das lediglich für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit genutzt wird, entfällt.

Neue Pauschale für das Arbeitszimmer

Als Alternative zur Geltendmachung der tatsächlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine neue Arbeitszimmer-Pauschale eingeführt. Steuerpflichtige können ab dem Steuerjahr 2023 anstelle der exakten Ermittlung der Kosten eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro ansetzen. Diese Pauschale kann unabhängig von der Größe des Arbeitszimmers und der Höhe der tatsächlichen Kosten in Anspruch genommen werden.

Definition des Mittelpunkts der Tätigkeit

Der Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach den neuen Regelungen anhand des inhaltlichen, qualitativen Schwerpunkts sämtlicher ausgeübter Tätigkeiten beurteilt. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 15. August 2023 detailliert erläutert, wie die Neuregelung in der Praxis anzuwenden ist. Demnach ist der Mittelpunkt der Tätigkeit dort, wo der Steuerpflichtige die für seinen Beruf oder sein Unternehmen wesentlichen Tätigkeiten verrichtet und der zeitliche und qualitative Schwerpunkt seiner Arbeit liegt.

Die Homeoffice-Pauschale ab 2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Homeoffice-Tätigkeiten deutlich verbessert. Arbeitnehmer profitieren ab 2023 von einer erhöhten Tagespauschale und einem höheren Jahreshöchstbetrag bei der Homeoffice-Pauschale.

Erhöhung der Tagespauschale und Jahreshöchstbetrag

Die Tagespauschale für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag wurde auf 6 Euro angehoben. Somit können Arbeitnehmer bis zu 1.260 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend machen, wenn sie an 210 Tagen im Homeoffice tätig sind. Dies stellt eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren dar und erleichtert es Arbeitnehmern, ihre Mehraufwendungen für das Arbeiten im Homeoffice steuerlich abzusetzen.

Vorteile der neuen Regelung für Arbeitnehmer

Die neue Regelung zur Homeoffice-Pauschale bringt verschiedene Vorteile für Arbeitnehmer mit sich:

  • Es spielt keine Rolle mehr, ob in einem klassischen Arbeitszimmer, am Küchentisch oder in einer kleinen Arbeitsecke gearbeitet wird. Die steuerliche Absetzbarkeit ist unabhängig von der konkreten Gestaltung des Arbeitsplatzes zu Hause.
  • Durch die Pauschale werden Mehraufwendungen für Strom, Heizung und weitere Raumkosten, die durch die Nutzung der Wohnung für berufliche Zwecke entstehen, steuerlich berücksichtigt.
  • Die Absetzbarkeit für das Arbeiten im Homeoffice wird nicht nur vereinfacht, sondern auch für unterschiedliche Berufsgruppen wie Lehrer verbessert.
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Insgesamt stärkt die neue Homeoffice-Pauschale die steuerliche Anerkennung des mobilen Arbeitens und trägt den veränderten Arbeitsrealitäten Rechnung. Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit nutzen, ihre Werbungskosten durch die Pauschale zu optimieren und so ihre Steuerlast zu reduzieren.

Homeoffice steuerlich absetzen: Was ist zusätzlich absetzbar?

Wer im Homeoffice arbeitet, kann neben der Homeoffice-Pauschale oder den Kosten für das Arbeitszimmer auch weitere Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtungskosten für den heimischen Arbeitsplatz sowie diverse Arbeitsmittel. Diese Aufwendungen sind oft zusätzlich absetzbar und können die Steuerlast spürbar reduzieren.

Zu den absetzbaren Einrichtungskosten zählen beispielsweise Ausgaben für Schreibtisch, Bürostuhl, Regale und Beleuchtung. Diese Kosten können in der Regel unbegrenzt geltend gemacht werden, sofern sie ausschließlich oder anteilig beruflich genutzt werden. Auch wenn Sie nur eine Arbeitsecke in Ihrem Wohnzimmer einrichten, sind die anteiligen Kosten für die Möblierung absetzbar.

Neben den Einrichtungskosten können Sie auch verschiedene Arbeitsmittel steuerlich berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Computer und Zubehör
  • Drucker und Scannerq
  • Büromaterial wie Papier, Stifte und Ordner
  • Fachliteratur und Software

Diese Arbeitsmittel sind in voller Höhe zusätzlich absetzbar, wenn sie ausschließlich oder zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Bei einer geringeren beruflichen Nutzung können Sie die Kosten anteilig geltend machen.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege für Einrichtungskosten und Arbeitsmittel sorgfältig auf, um diese Ausgaben problemlos in Ihrer Steuererklärung angeben zu können. So stellen Sie sicher, dass Sie alle zusätzlich absetzbaren Posten optimal ausschöpfen und Ihre Steuerlast minimieren.

Fazit

Das Homeoffice steuerlich absetzen kann für Arbeitnehmer und Selbstständige eine attraktive Möglichkeit sein, um Steuern zu sparen. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ab dem Steuerjahr 2023 gelten neue Regelungen, die einerseits die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers einschränken, andererseits aber die Homeoffice-Pauschale erhöhen und vereinfachen.

Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Arbeitszimmer die strengen Anforderungen erfüllt oder ob Sie die neue Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen können. Zusätzlich können Sie auch Ausgaben für die Einrichtung und Arbeitsmittel im Homeoffice steuerlich geltend machen.

Um das Homeoffice optimal steuerlich abzusetzen, empfiehlt es sich, die Steuererklärung mit einem professionellen Steuerprogramm oder einer Steuer-App zu erledigen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Pauschalen und Voraussetzungen berücksichtigen und das Maximum an Steuerersparnissen herausholen.

Written by Redaktion

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