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Die GoBD: Wie Unternehmen die Führung und Aufbewahrung von Büchern umzusetzen haben

Buchführung
© Natee Meepian / stock.adobe.com

Mit der zunehmenden Digitalisierung betrieblicher Abläufe hat sich auch die Art und Weise verändert, wie steuerlich relevante Informationen verarbeitet und aufbewahrt werden. Elektronische Kassensysteme, digitale Buchhaltungssoftware und Cloud-Lösungen sind längst zum Standard geworden. Damit einher gehen jedoch auch neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der steuerlichen Buchführung. Um diese Anforderungen zu definieren, hat das Bundesministerium der Finanzen die GoBD – die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – erlassen. Diese Richtlinie bildet den verbindlichen Rahmen, nach dem Unternehmen ihre digitalen und papiergebundenen Buchführungssysteme organisieren müssen, damit sie den steuerlichen Vorgaben entsprechen.

Die GoBD betreffen nicht nur große Konzerne mit ausgefeilten IT-Strukturen, sondern sind für alle steuerpflichtigen Betriebe in Deutschland gültig – unabhängig von Größe oder Rechtsform. Wer seine Buchführung nicht GoBD-konform organisiert, riskiert im schlimmsten Fall die Verwerfung seiner Buchführung und damit steuerliche Schätzungen durch die Finanzverwaltung. Um dem vorzubeugen, sind fundierte Kenntnisse der GoBD unerlässlich, ebenso wie deren konsequente Umsetzung im betrieblichen Alltag.

Was die GoBD regeln

Die GoBD definieren, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung gestellt werden – sowohl in Papierform als auch elektronisch. Sie legen fest, wie steuerlich relevante Daten aufgezeichnet, gespeichert, verändert, aufbewahrt und im Rahmen einer Außenprüfung zugänglich gemacht werden müssen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit sämtlicher Geschäftsvorfälle. Das bedeutet, dass alle Buchungen durch Belege belegbar und lückenlos dokumentiert sein müssen.

Wichtig ist zudem die Unveränderbarkeit der erfassten Daten. Einmal gespeicherte Informationen dürfen nicht ohne dokumentierte Protokollierung verändert oder gelöscht werden. Hierfür sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, die sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen transparent nachvollzogen werden können. Auch der zeitnahe Buchungszeitpunkt ist in den GoBD geregelt. Geschäftsvorfälle müssen innerhalb bestimmter Fristen erfasst und verbucht werden, um den Grundsätzen der zeitgerechten Buchführung zu entsprechen.

Verfahrensdokumentation als Herzstück der Nachvollziehbarkeit

Ein zentrales Element der GoBD-konformen Buchführung ist die Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt detailliert, wie ein Unternehmen seine steuerlich relevanten Prozesse organisiert – von der Erfassung über die Verarbeitung bis hin zur Archivierung der Daten. Dabei werden nicht nur technische Systeme dokumentiert, sondern auch die innerbetrieblichen Abläufe, Zuständigkeiten und Kontrollen.

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Die Verfahrensdokumentation muss so aufgebaut sein, dass ein sachverständiger Dritter – etwa ein Betriebsprüfer – sich in angemessener Zeit ein umfassendes Bild von den eingesetzten Verfahren und Systemen machen kann. Sie stellt sicher, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung auch bei komplexen digitalen Prozessen nachvollziehbar bleibt. Wer keine oder nur eine unzureichende Verfahrensdokumentation vorweisen kann, läuft Gefahr, dass die Buchführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft wird.

Inhaltlich sollte die Verfahrensdokumentation sowohl eine allgemeine Beschreibung des Unternehmens und seiner IT-Infrastruktur als auch eine detaillierte Darstellung der eingesetzten Software und der organisatorischen Abläufe enthalten. Ebenso gehören Regelungen zur Archivierung, zum Datenzugriff sowie zu internen Kontrollmechanismen dazu.

Anforderungen an elektronische Systeme

Die Nutzung elektronischer Systeme zur Buchführung bringt zahlreiche Vorteile, gleichzeitig aber auch hohe Anforderungen mit sich. Systeme zur Buchhaltung, Fakturierung oder Warenwirtschaft müssen so beschaffen sein, dass sie die Anforderungen an Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung und geordnete Ablage erfüllen. Auch automatische Buchungen, etwa durch Schnittstellen zu Kassensystemen oder Bankkonten, unterliegen diesen Grundsätzen.

Eine wesentliche technische Anforderung ist die Unveränderbarkeit der Daten. Dies wird häufig durch sogenannte Protokollierungsfunktionen oder Versionierungssysteme erreicht, die jede Änderung lückenlos dokumentieren. Auch der Schutz vor unberechtigtem Zugriff spielt eine große Rolle. Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf steuerrelevante Daten haben, und jede Verarbeitung muss eindeutig zugeordnet werden können.

Aufbewahrungspflichten und Fristen

Nach den GoBD sind steuerlich relevante Unterlagen in der Regel zehn Jahre lang aufzubewahren. Dazu zählen unter anderem Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Inventare, Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronischen Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Aufbewahrung kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei der elektronischen Aufbewahrung muss sichergestellt sein, dass die Daten während der gesamten Frist lesbar, vollständig und unverändert verfügbar bleiben. Zudem muss die technische Umgebung so gepflegt werden, dass ein Datenzugriff jederzeit möglich ist. Der Wechsel von Softwarelösungen oder Speichermedien darf die Integrität der Daten nicht gefährden. Auch bei der Umwandlung von Papierdokumenten in digitale Formate – etwa durch das Scannen von Belegen – müssen festgelegte Verfahrensweisen eingehalten werden.

Zugriffsrechte der Finanzverwaltung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen haben Prüfer das Recht auf elektronischen Zugriff auf die steuerlich relevanten Daten. Die GoBD sehen hierfür drei Formen des Datenzugriffs vor: den unmittelbaren Zugriff (Z1), den mittelbaren Zugriff (Z2) und die Datenträgerüberlassung (Z3). Unternehmen müssen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass alle drei Zugriffsmöglichkeiten realisierbar sind.

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Ein verweigerter oder technisch nicht umsetzbarer Datenzugriff kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich, die eingesetzten Systeme regelmäßig zu prüfen und so zu konfigurieren, dass die Anforderungen der GoBD eingehalten werden – insbesondere im Hinblick auf die Exportfunktionalität der Daten und die Aufbereitung in maschinell auswertbarer Form.

GoBD-konforme Archivierung und Dokumentation

Die revisionssichere Archivierung ist ein weiterer Kernpunkt der GoBD. Sie verlangt, dass steuerlich relevante Informationen über die gesamte Aufbewahrungsdauer hinweg vor Veränderung, Verlust und unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Ein modernes Dokumentenmanagementsystem kann hierbei unterstützen, sofern es die Anforderungen an Integrität, Verfügbarkeit und Sicherheit erfüllt.

Ebenso wichtig ist die fortlaufende Dokumentation aller Änderungen im Buchführungsprozess. Jede Abweichung vom Standardprozess, jeder Systemwechsel und jede Umstellung der organisatorischen Abläufe muss nachvollziehbar festgehalten werden. So bleibt auch über Jahre hinweg klar, wie die Daten entstanden sind und wie ihre Richtigkeit sichergestellt wurde.

Schlussbetrachtung: Ordnung durch Struktur und Nachvollziehbarkeit

Die GoBD schaffen klare Vorgaben, wie steuerrelevante Daten im digitalen Zeitalter zu handhaben sind. Wer diese Anforderungen gewissenhaft umsetzt, legt den Grundstein für eine rechtssichere Buchführung, die auch in einer Betriebsprüfung Bestand hat. Dabei kommt es weniger auf technische Perfektion als vielmehr auf eine durchdachte Organisation, transparente Abläufe und eine umfassende Dokumentation an.

Insbesondere die Verfahrensdokumentation ist ein unverzichtbares Instrument, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach außen hin sichtbar zu machen. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Technik und Organisation und ermöglicht Prüfern einen strukturierten Einblick in die Unternehmenspraxis. Der Aufwand für die Erstellung einer solchen Dokumentation mag hoch erscheinen – doch er schützt vor weitreichenden steuerlichen Risiken.

Letztlich profitieren Unternehmen auch intern von einer GoBD-konformen Struktur. Prozesse werden klarer, Verantwortlichkeiten nachvollziehbarer und die Datenqualität steigt. Wer frühzeitig in saubere Abläufe investiert, sichert sich nicht nur steuerlich ab, sondern legt auch die Basis für eine effizientere und transparentere Unternehmensführung.

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