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Rückruf von „Hosyaushka Mohn“: Beliebte Backzutat in zwölf Bundesländern wegen erhöhter Opiumalkaloide zurückgerufen

Mohnkuchen
Mohnkuchen (Symbolbild) © whiteflower / stock.adobe.com

Mitten in der vorweihnachtlichen Backsaison wird ein Mohnprodukt deutschlandweit zur heiklen Angelegenheit. Die Monolith Mitte GmbH ruft die Backzutat „Hosyaushka Mohn“ zurück, weil in einer Charge ein erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden festgestellt wurde. Das Produkt wurde in zwölf Bundesländern verkauft und kann gesundheitliche Beschwerden bis hin zu schweren Krämpfen verursachen.

Details zum betroffenen Mohn-Produkt

Vom Rückruf betroffen ist ausschließlich „HOSYAUSHKA Mohn“ in der 250-Gramm-Kunststoffverpackung. Es handelt sich um die Charge mit der Kennzeichnung L 250921V159 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.2026. Inverkehrbringer ist die Monolith Mitte GmbH mit Sitz in Borchen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass in Proben der betroffenen Charge zu hohe Gehalte an Opiumalkaloiden nachgewiesen wurden und rät ausdrücklich vom Verzehr ab.

Nach Unternehmensangaben können Packungen mit der genannten Kennzeichnung in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet. In einer Kundeninformation entschuldigt sich die Monolith-Unternehmensgruppe für die Unannehmlichkeiten und verweist auf eine kostenlose Hotline unter der Nummer 0800 66 66 548 für Rückfragen.

Verkauf in zwölf Bundesländern

Die zurückgerufene Backzutat wurde laut den veröffentlichten Warnmeldungen in Märkten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein angeboten. Damit betrifft der Rückruf große Teile Nord- und Westdeutschlands und erreicht zahlreiche Haushalte, in denen Mohn derzeit verstärkt für Kekse, Stollen, Strudel und Mohnbrötchen genutzt wird.

Warum erhöhte Opiumalkaloide problematisch sind

Mohnsamen enthalten von Natur aus keine hohen Mengen an Opiumalkaloiden. Erst bei der Ernte können sie durch den Milchsaft der Pflanze mit Substanzen wie Morphin, Codein oder Thebain verunreinigt werden. Untersuchungen verschiedener Behörden haben gezeigt, dass Speisemohn dadurch deutlich höhere Gehalte dieser Wirkstoffe aufweisen kann, als lange angenommen.

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung beschreibt Thebain als Stoff mit einem im Vergleich zu Morphin und Codein höheren akuten toxischen Potenzial. In Tierversuchen wurden unter anderem gesteigerte motorische Aktivität, starke Erregung und krampfauslösende Effekte beobachtet. Die Behörde betont, dass bei sehr hohen Gehalten von Morphin und Codein in Mohnsamen die akute Referenzdosis überschritten werden kann und rät deshalb seit Längerem vom übermäßigen Verzehr stark mohnhaltiger Lebensmittel ab, insbesondere während der Schwangerschaft.

Im aktuellen Rückruf wird ausdrücklich vor einem erhöhten Gehalt an Opiumalkaloiden gewarnt. Laut den veröffentlichten Verbraucherinformationen können solche Gehalte zu Benommenheit und Kreislaufbeschwerden führen; in anderen Berichten werden ebenfalls schwere Krämpfe als mögliche Folge genannt. Das BfR verweist zudem auf einen Vergiftungsfall aus dem Jahr 2016, bei dem ein Mann nach dem Konsum großer Mengen mohnhaltiger Pflanzenteile Krampfanfälle erlitt und verstarb.

Empfehlungen für den Umgang mit dem Rückruf

Für bereits gekaufte Packungen des Produkts „Hosyaushka Mohn“ mit der betroffenen Chargennummer gilt: Sie sollen nicht mehr verwendet werden. Verbrauchende können die Ware in den Märkten zurückgeben, in denen sie gekauft wurde, und erhalten dort den Kaufpreis ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Die Monolith-Hotline dient als zusätzliche Anlaufstelle, falls Unklarheiten zu Charge, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Rückgabemöglichkeiten bestehen.

Unabhängig von diesem konkreten Fall unterstreichen die aktuellen Meldungen, dass beim Einsatz von Speisemohn in der Küche maßvolle Mengen sinnvoll sind. Fachbehörden empfehlen, sehr hohe Verzehrmengen zu vermeiden und besonders empfindliche Personengruppen wie Schwangere einzuplanen, wenn mohnhaltige Backwaren angeboten werden. Diese Zurückhaltung passt zu den Einschätzungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, das seit Jahren eine möglichst weitgehende Reduktion von Opiumalkaloiden in Mohnprodukten fordert.

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Fazit zum aktuellen Mohn-Rückruf

Der Rückruf von „Hosyaushka Mohn“ zeigt, dass selbst vertraute Zutaten wie Speisemohn unter bestimmten Umständen ein gesundheitliches Risiko bergen können. Ein einzelnes Produkt mit klar definierter Charge steht im Mittelpunkt, dennoch macht der Fall deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Kontrolle entlang der gesamten Lieferkette ist – von der Ernte über die Verarbeitung bis hin zur Überwachung durch Behörden.

Solange der Rückruf läuft, sollten Packungen des betroffenen Produkts konsequent aus dem Vorrat entfernt und an den Handel zurückgegeben werden. Aufmerksamkeitsstarke Warnungen, transparente Informationen sowie die Möglichkeit zur unkomplizierten Erstattung tragen dazu bei, gesundheitliche Risiken zu begrenzen und den sicheren Umgang mit beliebten Backzutaten wie Mohn zu sichern.

Quellen

Verbraucherwarnung der Monolith Mitte GmbH / lebensmittelwarnung.de zum Rückruf „HOSYAUSHKA Mohn“.

Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Opiumalkaloiden in Mohnsamen und deren gesundheitlicher Bewertung.

Aktuelle Presseberichte verschiedener Nachrichtenportale zum Rückruf der Backzutat Mohn (Meldungen vom 8. Dezember 2025).

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