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Stadt Bonn beschließt Verpackungssteuer

Hintergrund aus vielen Abfall Kaffeebechern
© Robert Kneschke/stock.adobe.com

Am Donnerstag, den 13. Februar 2025, hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Diese Steuer wird auf Einwegverpackungen erhoben, die für den Verkauf von Speisen und Getränken in Bonn verwendet werden.

Der Rat gab der Verwaltung den Auftrag, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten, der sich an dem Modell der Stadt Tübingen orientiert und die Einführung der Steuer zum Sommer 2026 ermöglicht. Dabei soll darauf geachtet werden, eine praktikable und bürokratiearme Umsetzung zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, wird die Verwaltung den Dialog mit den betroffenen Wirtschaftsbereichen in Bonn suchen.

Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Satzungsentwurf auch Vorschläge zur Unterstützung der Gewerbetreibenden bei der Umstellung von Einweg- auf Mehrwegverpackungen zu erarbeiten. Weiterhin sollen Ideen für eine effiziente Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote sowie andere Maßnahmen zur Reduktion von Müll entwickelt werden.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Bonn/ Veröffentlicht am 17.02.2025

Written by Nima

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