Nordrhein-Westfalen muss sich zum Wochenstart auf erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr einstellen. Für Montag, den 2. Februar 2026, hat die Gewerkschaft ver.di zu einem ganztägigen Warnstreik bei kommunalen Verkehrsunternehmen aufgerufen. In vielen Städten dürften Busse, Stadtbahnen und Straßenbahnen im Depot bleiben oder nur sehr eingeschränkt fahren. Hintergrund sind laufende Tarifverhandlungen, in denen es vor allem um Arbeitsbedingungen geht.
Was am 2. Februar in NRW bestreikt wird
Der Streikaufruf richtet sich an Beschäftigte kommunaler Verkehrsunternehmen und soll in NRW eine große Fläche abdecken. Genannt werden zahlreiche Betriebe in Metropolräumen und im Ruhrgebiet, darunter auch Verkehrsbetriebe in Köln, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund und Bielefeld. In der Praxis bedeutet das: In vielen Städten ist von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss mit massiven Ausfällen zu rechnen, teils inklusive Kundencentern und Serviceangeboten der Unternehmen.
Ein wichtiger Punkt für die Einordnung: Der Ausstand betrifft den kommunalen ÖPNV. Regionalzüge und S-Bahnen, die etwa von der Deutschen Bahn oder anderen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, sollen nach aktuellem Stand regulär verkehren. Damit bleiben Schienenverbindungen zwischen Städten grundsätzlich bestehen, während innerstädtische und viele lokale Verbindungen ausfallen können.
Ausnahmen und lokale Besonderheiten
Nicht jede Region ist im gleichen Maß betroffen. Für Aachen wird berichtet, dass die ASEAG nicht Teil der aktuellen Verhandlungen ist und daher nicht in die Streikmaßnahmen einbezogen sei. Gleichzeitig melden einzelne Verkehrsunternehmen in NRW bereits konkret, dass am Streiktag keine Bus- und Bahnfahrten angeboten werden können, etwa im Gebiet der Bogestra. Auch Schulbusverkehre können je nach Betreiber und Stadt mitbetroffen sein.
Worum es in der Tarifrunde geht
ver.di begründet den Warnstreik mit dem Ziel, in den Verhandlungen über Manteltarifverträge mehr Druck aufzubauen. Im Zentrum stehen damit Regeln zur Arbeitszeit, zur Schichtplanung und zu Zuschlägen, etwa für Nacht- und Wochenendarbeit oder Überstunden. Die Gewerkschaft verweist auf hohe Belastung und Personalengpässe im Nahverkehr und will Bedingungen schaffen, die den Beruf attraktiver machen.
Arbeitgeberseite und kommunale Vertreter verweisen dagegen auf die finanzielle Lage vieler Städte und auf Kostensteigerungen der vergangenen Jahre. In mehreren Berichten ist zudem die Rede davon, dass in einer frühen Verhandlungsrunde zunächst kein Angebot vorgelegen habe. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Anfang Februar terminiert, der Warnstreik fällt damit in eine Phase, in der beide Seiten die eigene Verhandlungsposition schärfen.
Schule, Alltag, Planung: Was offiziell gilt
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat im Zusammenhang mit dem angekündigten Warnstreik betont, dass die Schulpflicht grundsätzlich auch dann gilt, wenn Busse und Bahnen ausfallen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es Konstellationen geben kann, in denen ein Schulweg unzumutbar ist. Damit ist klar: Es gibt keinen pauschalen Automatismus, aber eine offizielle Linie, die den Unterrichtsbetrieb nicht grundsätzlich infrage stellt.
Viele Verkehrsbetriebe informieren vorab über Apps, Websites und elektronische Fahrplanauskünfte. In einzelnen Städten wurden bereits Hinweise veröffentlicht, welche Linien betroffen sind und ob bestimmte Sonderverkehre, etwa Airport-Linien, abweichend geregelt werden. Insgesamt bleibt jedoch die Grundtendenz: In weiten Teilen des Landes dürfte der kommunale Nahverkehr am Montag stark ausgedünnt oder komplett eingestellt sein.
Fazit
Der Warnstreik am 2. Februar 2026 trifft NRW voraussichtlich breit und spürbar, weil er auf das Rückgrat des urbanen Verkehrs zielt: Busse, Stadtbahnen und Straßenbahnen. Gleichzeitig bleiben regionale Zugverbindungen voraussichtlich verfügbar, was zumindest zwischen Städten Ausweichrouten ermöglicht. Politisch und tariflich ist der Streik ein Signal in einer laufenden Auseinandersetzung um bessere Arbeitsbedingungen. Für NRW bedeutet das vor allem: ein Montag mit großen Lücken im Nahverkehr und vielen lokalen Besonderheiten, je nach Stadt und Betreiber.
Quellen
ver.di NRW: Pressemitteilung zum ganztägigen Warnstreik im kommunalen Nahverkehr am 2. Februar 2026
Schulministerium NRW: Schulpflicht gilt trotz Warnstreiks im Nahverkehr; Streik betrifft zahlreiche Verkehrsbetriebe in NRW
Ruhr-Universität Bochum (RUB Newsportal): Hinweis auf Ausfälle bei der Bogestra, keine Fahrten (u. a. U35) am 2. Februar 2026
Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB): Pressemitteilung zum Warnstreik am 3. Februar? (Hinweis: Meldung datiert 30.01.2026, Warnstreik für Montag angekündigt)
Radio Bochum & WDR


