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Volksbühne canceln Veranstaltung für schwarze Kinder im „Volksbad“ nach Drohungen

Veranstaltung abgesagt
@Siegfried Eichhorn / stock.adobe.com

Die für Freitag, 14. August 2026, geplante Badeveranstaltung der Berliner Volksbühne mit Each One Teach One (EOTO) ist kurzfristig abgesagt worden. Volksbühne und EOTO begründeten die Entscheidung mit Sicherheitsbedenken nach rassistischen Anfeindungen und Gewaltandrohungen. Betroffen war ein Ferienangebot für Schwarze Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige. Nach der Absage blieb das „Volksbad“ am Freitag vollständig geschlossen.


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Was für den 14. August geplant war

Das „Volksbad“ ist ein temporäres Schwimmbecken vor der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte. Das 25 Meter lange, fünf Meter breite und 1,30 Meter tiefe Becken wurde am 7. August eröffnet und soll bis zum 1. Oktober 2026 betrieben werden. Der reguläre Eintritt ist kostenlos; für den Badebetrieb werden Zwei-Stunden-Zeitfenster vergeben. Einzelne Zeiten sind für Vereine und soziale Initiativen reserviert.

Für den 14. August war das Becken von 12 bis 18 Uhr für EOTO reserviert. Die Kinder- und Jugendabteilung des Vereins wollte dort mit angemeldeten Kindern, Jugendlichen und Angehörigen einen Feriennachmittag verbringen. Für 18 bis 20 Uhr war zunächst wieder regulärer Badebetrieb vorgesehen. Nach der Absage entschied die Volksbühne jedoch, das Becken den gesamten Freitag geschlossen zu lassen. Intendant Matthias Lilienthal erklärte am Freitag, das „Volksbad“ solle am Samstag ab 12 Uhr wieder regulär öffnen.

Volksbühne und EOTO nennen Sicherheitsbedenken

Nach Angaben der Volksbühne war das geplante Angebot für Schwarze Kinder und Jugendliche zum Ziel rechter und rassistischer Hetze geworden. Das Theater sprach von einer bundesweiten Welle anti-Schwarzen Rassismus und von Drohungen. Eine sichere An- und Abreise der angemeldeten Gäste sowie ein ungestörter Feriennachmittag könnten unter diesen Umständen nicht gewährleistet werden.

EOTO schilderte die Lage ähnlich. Seit Beginn der öffentlichen Diskussion habe der Verein rassistische Droh-E-Mails, Gewaltandrohungen und diskriminierende Kommentare in sozialen Medien erhalten. In seiner Stellungnahme vom 13. August erklärte EOTO, angesichts der bundesweiten und vielfach polemischen Berichterstattung könne nicht mehr darauf vertraut werden, dass die Veranstaltung für die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine positive Erfahrung werde. Auch Sicherheitskräfte oder Polizei könnten nach Einschätzung des Vereins die physische und psychische Sicherheit nicht verlässlich gewährleisten.

Für EOTO spielte zudem die exponierte Lage des Beckens vor der Volksbühne eine Rolle. Der Verein sah die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche fotografiert, gefilmt, angesprochen oder öffentlich diffamiert werden könnten. Ausschlaggebend für die Absage waren nach den übereinstimmenden Darstellungen von Volksbühne und EOTO damit nicht technische oder organisatorische Probleme des Badebetriebs, sondern die infolge der öffentlichen Auseinandersetzung entstandenen Sicherheitsrisiken.

Wie die Kontroverse entstand

Der Streit entzündete sich auch an der ursprünglichen Ankündigung der Volksbühne. Auf deren Website war für den 14. August zunächst zu lesen, das „Volksbad“ sei zwischen 12 und 18 Uhr „exklusiv für Schwarze Communities geöffnet“. Zugleich wurde auf die Anmeldung über EOTO verwiesen. Diese Formulierung wurde später geändert; anschließend war im Programm nur noch vermerkt, das Bad sei in diesem Zeitraum für EOTO reserviert.

Die Änderung führte zu unterschiedlichen Deutungen. Kritiker verstanden die erste Fassung als Ausschluss nicht-Schwarzer Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe beziehungsweise ethnischen Zuschreibung. Die Volksbühne stellte dagegen die Vereinsreservierung und den Charakter des Angebots als sogenannte positive Maßnahme für eine strukturell benachteiligte Gruppe heraus. Dass exklusive Reservierungen grundsätzlich zum Konzept des „Volksbads“ gehören, ist belegt: Auch andere Organisationen und soziale Initiativen erhalten eigene Zeitfenster.

Die Kritik wurde anschließend bundesweit aufgegriffen. Unter anderem bezeichnete AfD-Chefin Alice Weidel das Vorhaben als „Apartheid“. Auch aus der CDU kam Kritik an der Zugangsbeschränkung. Parallel dazu richteten sich nach Angaben der Veranstalter rassistische Anfeindungen und konkrete Gewaltandrohungen gegen EOTO und das geplante Angebot. Zwischen sachlicher Kritik an der ursprünglichen Zugangsregelung und rassistischen beziehungsweise gewaltbezogenen Angriffen ist daher zu unterscheiden.

Rechtliche Einordnung: Positive Maßnahmen sind grundsätzlich möglich

Die rechtliche Lage ist differenzierter als ein schlichtes „erlaubt“ oder „verboten“. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz lässt in § 5 unterschiedliche Behandlungen zu, wenn geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines geschützten Merkmals verhindern oder ausgleichen sollen. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz enthält in § 5 Absatz 2 eine entsprechende Regelung für positive Maßnahmen zugunsten strukturell benachteiligter Personen.

Eine solche Maßnahme ist allerdings nicht allein deshalb rechtmäßig, weil sie als „positive Maßnahme“ bezeichnet wird. Entscheidend sind Zweck, Eignung, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit im konkreten Fall.

Die von der Volksbühne angeführte rechtliche Argumentation ist damit grundsätzlich plausibel: Zeitlich begrenzte, zielgruppenspezifische Angebote können als positive Maßnahmen zulässig sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Zugangsbeschränkung rechtmäßig wäre. Eine abschließende juristische Bewertung des konkreten EOTO-Termins würde eine Prüfung der tatsächlichen Ausgestaltung und der einschlägigen Rechtsverhältnisse erfordern.

Vereinsreservierung oder exklusives Angebot für Schwarze Communities?

Für die Einordnung der Kontroverse ist die Chronologie wichtig. Die Veranstaltung wurde öffentlich zunächst ausdrücklich als sechsstündige Exklusivöffnung für Schwarze Communities angekündigt. Erst später änderte die Volksbühne den Eintrag in eine Reservierung für EOTO. Deshalb wäre es verkürzend, die gesamte Debatte rückblickend lediglich als Missverständnis über eine gewöhnliche Vereinsbuchung darzustellen.

Umgekehrt wäre es ebenfalls ungenau, den Vorgang mit einer dauerhaften oder allgemeinen Zugangstrennung gleichzusetzen. Betroffen waren sechs Stunden innerhalb eines auf mehrere Wochen angelegten Projekts. Das „Volksbad“ ist im Regelbetrieb kostenlos und grundsätzlich für alle zugänglich; daneben sieht das Konzept reservierte Zeiten für Vereine und Initiativen vor.

Technische Schließung war ein separates Problem

Unmittelbar vor der Kontroverse war das „Volksbad“ bereits aus einem anderen Grund geschlossen: Am Dienstag und Mittwoch funktionierten die Duschen nicht, weshalb kein Badebetrieb stattfinden konnte. Diese technische Störung ist von der Absage der EOTO-Veranstaltung zu trennen. Für Freitag war zunächst wieder eine Öffnung vorgesehen. Dass das Becken schließlich den gesamten 14. August geschlossen blieb, stand dagegen im Zusammenhang mit der abgesagten Veranstaltung und der entstandenen Sicherheitslage.

Fazit

Die Absage der EOTO-Veranstaltung im „Volksbad“ am 14. August 2026 ist nach übereinstimmenden Angaben von Volksbühne und EOTO auf rassistische Anfeindungen, Gewaltandrohungen und daraus resultierende Sicherheitsbedenken zurückzuführen. Insbesondere für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sahen die Veranstalter einen geschützten Ablauf und eine sichere An- und Abreise nicht mehr gewährleistet.

Zur Vorgeschichte gehört zugleich, dass die Volksbühne den Termin zunächst ausdrücklich als exklusive Badezeit für Schwarze Communities angekündigt und diese Formulierung später durch eine Reservierung für EOTO ersetzt hatte. Die daraus entstandene politische und rechtliche Kritik ist von rassistischen Anfeindungen und Gewaltandrohungen zu unterscheiden. Zielgruppenspezifische Angebote können nach AGG und Berliner LADG als positive Maßnahmen grundsätzlich zulässig sein; ob eine konkrete Ausgestaltung die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hängt jedoch vom Einzelfall und insbesondere von ihrer Verhältnismäßigkeit ab.

Nach Angaben von Intendant Matthias Lilienthal soll die Schließung nicht über Freitag hinaus dauern. Die Wiederöffnung des „Volksbads“ ist für Samstag, 15. August, ab 12 Uhr vorgesehen.

Quellen

https://www.volksbuehne-berlin.de/produktionen/volksbad/

https://www.volksbuehne-berlin.de/produktionen/volksbad/stellungnahme-zur-absage-der-veranstaltung-volksbad-x-eoto/

https://eoto-archiv.de/neuigkeiten/statement

https://web.archive.org/web/20260809113125/https://www.volksbuehne-berlin.de/produktionen/volksbad/

Written by Julia

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