in

Neuer Wendepunkt im Mordfall Fabian: Staatsanwalt ermittelt gegen Vater wegen Falschaussage

Transparenzhinweis: Text KI-gestützt, Bild KI-erstellt

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) hat sich am Mittwoch, 13. Mai 2026, eine neue juristische Nebenbaustelle eröffnet: Gegen den Vater des Kindes wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschaussage geführt. Bekannt wurde dies im Kontext des laufenden Verfahrens vor dem Landgericht Rostock, in dem eine 30-jährige Frau wegen Mordes angeklagt ist. Parallel dazu wurden für den vierten Verhandlungstag weitere Schritte in der Beweisaufnahme angekündigt, darunter die Befragung von Kindern als Zeugen unter besonderen Schutzvorkehrungen.

Die neue Entwicklung betrifft nicht die Anklage gegen die mutmaßliche Täterin selbst, sondern die Rolle eines zentralen Zeugen. Damit rückt erneut die Frage in den Vordergrund, wie Aussagen im Gerichtssaal bewertet werden, welche rechtlichen Maßstäbe für Zeugen gelten und welche Konsequenzen drohen, wenn der Verdacht entsteht, dass ein Zeuge bewusst falsch ausgesagt haben könnte.

Was am 13. Mai 2026 bekannt wurde

Mehrere Medien berichteten am Vormittag des 13. Mai 2026, die Staatsanwaltschaft habe im Rahmen des vierten Prozesstags erklärt, gegen Fabians Vater sei ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden. In der Berichterstattung wird der Vorgang als Reaktion auf Widersprüche oder Relativierungen in den bisherigen Aussagen des Vaters dargestellt, die im Verfahren auffielen. Eine Einordnung, welche konkrete Passage oder welche konkrete Behauptung den Verdacht begründet, ist in den am 13. Mai abrufbaren Berichten nicht detailliert dokumentiert; im Vordergrund steht die Bestätigung, dass die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren führt.

Aus Sicht des Strafverfahrens ist damit zunächst nur festgehalten, dass ein Anfangsverdacht geprüft wird. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet weder eine Anklage noch eine Vorverurteilung. Gerade bei sogenannten Aussagedelikten ist für die Strafbarkeit entscheidend, ob eine objektiv falsche Aussage vorlag und ob sie vorsätzlich erfolgte. Beides muss im Ermittlungsverfahren erst aufgeklärt werden.

Lesetipp:  Lufthansa-Kabinencrew plant zwei Tage Streik nach Pilotenprotest

Zeuge im Mordprozess, Beschuldigter in einem zweiten Verfahren

Der Mordprozess selbst richtet sich gegen eine 30-jährige Angeklagte, die nach Darstellung der Strafverfolgungsbehörden am 10. Oktober 2025 den Jungen getötet haben soll. Das Landgericht Rostock hatte die Anklage zugelassen und den Beginn der Hauptverhandlung auf den 28. April 2026 terminiert; zugleich wurde auf die fortgeltende Unschuldsvermutung hingewiesen. Diese prozessuale Ausgangslage bleibt durch das neue Ermittlungsverfahren gegen den Vater unverändert: Die Schuldfrage im Mordprozess wird weiterhin allein im Verfahren gegen die Angeklagte geklärt.

Kommt es jedoch zu einem gesonderten Verfahren wegen Falschaussage, wären zwei Ebenen voneinander zu trennen. Im Mordprozess geht es um die Rekonstruktion der Tat, die Bewertung von Indizien und die Überzeugungsbildung des Gerichts zur Täterschaft. Im möglichen Falschaussage-Verfahren ginge es dagegen um die Frage, ob ein Zeuge vor Gericht bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Selbst wenn ein solcher Vorwurf im Raum steht, ist das Gericht im Mordprozess nicht automatisch gehindert, Teile einer Aussage zu verwerten; es muss dann besonders sorgfältig prüfen, welche Angaben belastbar sind und welche nicht.

Der Stand des Mordprozesses: vierter Verhandlungstag, weitere Zeugen

Am 13. Mai 2026 wurde der Prozess am Landgericht Rostock fortgesetzt. Für den vierten Verhandlungstag wurde berichtet, dass Freunde des getöteten Kindes als Zeugen gehört werden sollen, allerdings nicht persönlich im Gerichtssaal, sondern per Videoschalte. Diese Form der Vernehmung dient in der Regel dem Schutz minderjähriger Zeugen, insbesondere wenn es um belastende Inhalte und eine öffentliche Hauptverhandlung geht. Zugleich wurde in der Berichterstattung erwähnt, dass zunächst Audiodateien als Beweismittel abgespielt werden sollten.

Der Prozess läuft seit dem 28. April 2026 und ist nach bisherigen Terminplanungen bis Anfang Juli angesetzt. Damit befindet sich das Verfahren noch in einer Phase, in der Zeugenaussagen, digitale Spuren und weitere Indizien schrittweise in die Hauptverhandlung eingeführt und rechtlich eingeordnet werden.

Lesetipp:  Fitmacher-Webinare der IHK Bonn/Rhein-Sieg für Gründerinnen und Gründer

Der Fall Fabian und die Anklage

Der Fall hatte bereits in der Ermittlungsphase große Aufmerksamkeit erregt. Nach den bislang öffentlich dokumentierten Eckdaten verschwand Fabian am 10. Oktober 2025; wenige Tage später wurde sein Leichnam entdeckt. Angeklagt ist eine Frau, die als frühere Lebensgefährtin des Vaters beschrieben wird. Die Staatsanwaltschaft geht nach Medienangaben davon aus, dass die Angeklagte den Jungen unter einem Vorwand aus dem Umfeld der Wohnung gelockt und ihn anschließend mit mehreren Messerstichen getötet haben soll; als Motiv wird in der Berichterstattung ein Beziehungskonflikt skizziert.

Für den Prozess ist wesentlich, dass es sich nach außen erkennbar um ein Verfahren handelt, in dem Indizien eine große Rolle spielen: Bewegungsdaten, digitale Kommunikation, mögliche Suchanfragen, Aussagen von Zeugen und weitere Spuren müssen in einer Gesamtschau bewertet werden. In solchen Konstellationen hat die Verlässlichkeit von Zeugenaussagen besonderes Gewicht, weil sie helfen kann, Indizien zeitlich einzuordnen, Abläufe zu plausibilisieren oder Alternativhypothesen auszuschließen.

Fazit

Innerhalb der letzten Stunden ist im Mordprozess um Fabian eine neue Entwicklung bekannt geworden: Gegen den Vater des Kindes wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage geführt (Stand: Mittwoch, 13. Mai 2026). Das Verfahren gegen die wegen Mordes angeklagte 30-jährige Frau läuft davon unabhängig weiter; am vierten Prozesstag wurden zudem weitere Beweisschritte und Zeugenvernehmungen bekannt. Ob aus dem Verdacht gegen den Vater eine Anklage wird, ist offen und hängt davon ab, ob sich objektive Falschheit und Vorsatz nachweisen lassen. Für den Mordprozess selbst bleibt maßgeblich, welche Beweise das Gericht in der Hauptverhandlung erhebt und wie es diese in der Gesamtschau würdigt.

Quellen

https://www.fr.de/panorama/prozess-im-mordfall-fabian-verfahren-gegen-vater-wegen-falschaussage-eingeleitet-94305084.html

https://www.mv-justiz.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1688019

Written by Julia

Milka im Fokus: Neue Verpackung mit weniger Schokolade sorgt für Aufregung

Wiesbaden unter Schock: Weltkriegsbombe entdeckt – Evakuierung erfolgreich beendet und Verkehrswege gesperrt