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Am Landgericht Rostock wird am Mittwoch, 13. Mai 2026, der Mordprozess zum Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow fortgesetzt. Im Mittelpunkt des anstehenden Verhandlungstags stehen die Vernehmung von zwei Freunden des Kindes sowie weitere Beweismittel, die das Gericht in die Beweisaufnahme einführt. Nach übereinstimmenden aktuellen Berichten sollen die minderjährigen Zeugen nicht im Saal erscheinen, sondern per Videoschalte befragt werden; die Vernehmung soll dennoch öffentlich bleiben. Der Prozesstag fügt sich in eine seit Ende April laufende Hauptverhandlung ein, die nach Gerichtsangaben bis Anfang Juli terminiert ist.
Worum es am 13. Mai 2026 vor Gericht geht
Für den vierten Verhandlungstag ist vorgesehen, dass Freunde des getöteten Kindes als Zeugen gehört werden. Nach den derzeit verfügbaren Informationen sollen die Kinder wegen ihres Alters nicht persönlich im Gerichtssaal auftreten, sondern zugeschaltet werden. Diese Form der Vernehmung wird in Strafverfahren genutzt, um Belastungen für Minderjährige zu reduzieren, ohne auf deren Aussagen als Beweismittel zu verzichten. Zugleich bleibt die Verhandlung nach den Angaben aus aktuellen Meldungen öffentlich, was bedeutet, dass das Gericht den Spagat zwischen Zeugenschutz und dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung organisatorisch lösen muss.
Neben den Zeugenaussagen sind für den Sitzungstag weitere Beweisaufnahmen angekündigt. Mehrere aktuelle Berichte nennen Audiodateien, die zunächst im Gericht abgespielt werden sollen. Damit rückt – zusätzlich zu den Aussagen – auch dokumentiertes Kommunikationsmaterial in den Fokus, das aus Ermittlungen stammt und in der Hauptverhandlung verwertet werden kann. Welche konkrete Bedeutung die Audiodateien für die Beweisführung haben, lässt sich aus den bislang zugänglichen Informationen nicht belastbar ableiten; fest steht jedoch, dass sie Teil der an diesem Tag geplanten Beweisaufnahme sind.
Rahmen des Verfahrens: Anklage, Angeklagte und Verhandlungsplan
Gegenstand des Prozesses ist der Vorwurf eines Tötungsdelikts an Fabian. Nach Angaben des Landgerichts Rostock wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. In der Pressemitteilung des Gerichts wird der Angeklagten vorgeworfen, das Kind am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Das Gericht weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung gilt.
Zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens liegen ebenfalls offizielle Angaben vor. Das Landgericht Rostock setzte den Beginn der Hauptverhandlung auf den 28. April 2026 fest und bestimmte darüber hinaus 16 weitere Termine bis zum 2. Juli 2026. Damit handelt es sich um ein Verfahren, das über mehrere Wochen hinweg schrittweise Beweismittel, Zeugenvernehmungen und gegebenenfalls Sachverständigenbeiträge in die Hauptverhandlung integriert.
Aus den aktuellen Meldungen zum Prozesstag am 13. Mai ergibt sich außerdem ein weiterer verfahrensbezogener Rahmen: Die Angeklagte sitzt demnach seit November 2025 in Untersuchungshaft und hat sich in der Hauptverhandlung bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Diese Informationen werden in mehreren voneinander unabhängigen, aktuellen Berichten konsistent wiedergegeben.
Warum Kinder als Zeugen eine besondere Rolle spielen können
Wenn im Umfeld eines Kindes ermittelt wird, können Aussagen von Gleichaltrigen oder nahen Bekannten eine besondere, zugleich aber sensible Bedeutung haben. Kinder können Hinweise geben, wie der Alltag des Opfers aussah, welche Kontakte bestanden und ob es in den Tagen vor dem Verschwinden oder der Tat Auffälligkeiten gab. Solche Aussagen sind jedoch in der Praxis häufig von Schutzmaßnahmen begleitet, weil die Befragung selbst belastend sein kann und weil Minderjährige besonderen prozessualen Schutz genießen.
Die nun angekündigte Videoschalte ist in diesem Zusammenhang ein Instrument, das sowohl dem Schutzgedanken als auch der gerichtlichen Aufklärung dienen soll. Dass die Vernehmung nach aktuellem Stand öffentlich bleiben soll, verdeutlicht zudem die Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess: Gerichte müssen Transparenz und Kontrolle durch Öffentlichkeit ermöglichen, zugleich aber die Persönlichkeitsrechte und die psychische Unversehrtheit kindlicher Zeugen berücksichtigen. Wie genau das im konkreten Fall umgesetzt wird, ist Teil der gerichtlichen Verfahrensgestaltung und wird regelmäßig durch organisatorische Maßnahmen flankiert.
Was bisher öffentlich zum Stand der Beweisaufnahme bekannt ist
Zum bisherigen Verlauf ist in aktuellen Meldungen vor allem vermerkt, dass der Vater des getöteten Kindes im Verfahren als Zeuge vernommen wurde und dabei erklärt habe, er glaube an die Unschuld der Angeklagten. Diese Angabe findet sich in mehreren aktuellen Berichten, die den vierten Verhandlungstag ankündigen. Aus denselben Meldungen geht außerdem hervor, dass der Prozess am 28. April 2026 begonnen hat und nach dem vierten Verhandlungstag noch zahlreiche weitere Termine bis Anfang Juli anstehen.
Darüber hinaus lassen die offiziellen Informationen des Landgerichts Rostock erkennen, dass das Verfahren wegen besonderen öffentlichen Interesses mit Sicherungsanordnungen und einem Akkreditierungsverfahren für Medien verbunden ist. Solche Regelungen sind bei stark beachteten Strafverfahren nicht ungewöhnlich, weil Gerichte die Sicherheit im Gebäude, geordnete Abläufe und eine kontrollierte Medienpräsenz gewährleisten müssen. Das Gericht hat diese Maßnahmen bereits im Zuge der Verfahrenseröffnung dokumentiert.
Was der Prozesstag für die weitere Aufklärung bedeuten kann
Der Verhandlungstag am 13. Mai 2026 ist vor allem als Baustein in einer länger angelegten Beweisaufnahme zu verstehen. Die Vernehmung von Freunden des Kindes und das Abspielen von Audiodateien können dem Gericht helfen, Abläufe zeitlich einzuordnen, Aussagen anderer Zeugen zu überprüfen oder neue Anknüpfungspunkte für weitere Verfahrensschritte zu gewinnen. Gleichzeitig ist bei der Bewertung zu beachten, dass einzelne Prozesstage selten für sich allein „entscheidend“ sind: Erst das Zusammenspiel aus Zeugenaussagen, objektiven Spuren, digitalen Auswertungen, möglichen Sachverständigengutachten und der rechtlichen Würdigung bildet die Grundlage für eine spätere Entscheidung.
Dass die Hauptverhandlung bereits bis zum 2. Juli 2026 terminiert ist, unterstreicht, dass das Gericht eine umfassende Beweisaufnahme plant. Der Prozesstag mit kindlichen Zeugen zeigt zudem, wie stark Strafverfahren in Fällen mit jungen Opfern auch organisatorisch und psychologisch anspruchsvoll werden. Die gerichtliche Herausforderung besteht darin, einerseits die Wahrheitsermittlung konsequent zu betreiben und andererseits die Belastung der Zeugen – insbesondere Minderjähriger – so gering wie möglich zu halten.
Fazit
Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow steht am 13. Mai 2026 am Landgericht Rostock die Befragung von zwei Freunden des Kindes an, die nach aktueller Informationslage per Videoschalte erfolgen soll. Zusätzlich sollen Audiodateien als Beweismittel in die Verhandlung eingeführt werden. Der Prozesstag ist Teil einer bis Anfang Juli terminierten Hauptverhandlung, deren Eckdaten das Landgericht Rostock bereits offiziell bekannt gemacht hat. Über den Ausgang des Verfahrens lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts Belastbares sagen; maßgeblich bleibt die weitere Beweisaufnahme unter Geltung der Unschuldsvermutung.
Quellen
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/landgericht-rostock/Aktuelles/?id=219291&processor=processor.sa.pressemitteilung
https://www.mv-justiz.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1688019


