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Feneberg beantragt Schutzschirmverfahren: Insolvenzantrag bei Edeka-Partner setzt Sanierung in Gang

Supermarkt

Die Nachricht verbreitete sich am Freitag, 9. Januar 2026, in kurzer Zeit weit über das Allgäu hinaus: Die Feneberg Lebensmittel GmbH aus Kempten hat beim Amtsgericht Kempten ein Schutzschirmverfahren beantragt und damit ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angestoßen. Der Geschäftsbetrieb soll dabei weiterlaufen, die Märkte bleiben geöffnet. Betroffen sind rund 3.000 Beschäftigte und ein Filialnetz mit über 70 Standorten in Süddeutschland sowie im österreichischen Kleinwalsertal.

Was bislang bekannt ist

Feneberg gehört als selbstständiges Familienunternehmen zum Edeka-Verbund und ist regional stark verankert, vor allem im Allgäu sowie in Teilen Oberschwabens und der Bodenseeregion. Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgt die Geschäftsführung das Ziel, die Sanierung unter gerichtlichem Schutz zu organisieren, ohne den Verkauf in den Märkten zu unterbrechen. Medienberichte und Unternehmensangaben betonen, dass Sortiment und Versorgung in den Filialen zunächst stabil bleiben sollen.

Parallel wurden erste Eckpunkte der Sanierungsorganisation bekannt. Demnach wurde die Geschäftsführung um den Sanierungsexperten Stephan Leibold ergänzt, beraten wird Feneberg unter anderem von der Kanzlei Grub Brugger. Als (vorläufiger) Sachwalter wurde nach Berichten aus dem Umfeld des Verfahrens Martin Hörmann (Anchor) eingesetzt.

Weshalb Feneberg unter den Schutzschirm geht

Auslöser ist eine länger angespannte wirtschaftliche Lage. In Branchendarstellungen werden als Gründe unter anderem Verluste, hohe Pensionsverpflichtungen und Schwächen im Filialnetz genannt. Zusätzlich wirken nach Unternehmensangaben Folgen der Insolvenz der früheren Tochtergesellschaft Allgäu Fresh Foods nach. Insgesamt ergibt sich daraus ein Druck, der sich nach Darstellung der Beteiligten ohne ein strukturiertes Sanierungsverfahren nicht mehr auffangen ließ.

Hinzu kommt: Feneberg gilt im deutschen Lebensmitteleinzelhandel als vergleichsweise kleiner Player in einem Markt, der von großen Handelsgruppen geprägt ist. Die Süddeutsche Zeitung verweist in diesem Zusammenhang auf Zahlen des Bundeskartellamts, wonach vier Konzerngruppen einen sehr großen Teil des Marktes dominieren. In einem solchen Umfeld schlagen Kostensteigerungen, Preisdruck und Standortunterschiede besonders schnell durch.

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Laut Süddeutscher Zeitung hatte Edeka Feneberg zwischenzeitlich mit einem Nachrangdarlehen in zweistelliger Millionenhöhe unterstützt. Dennoch reichte das nicht aus, um die Sanierung aus eigener Kraft zu Ende zu bringen. Im Zuge des Verfahrens wird deshalb auch geprüft, ob Investoren einzelne Filialen oder Filialpakete übernehmen könnten.

Wie das Schutzschirmverfahren einzuordnen ist

Ein Schutzschirmverfahren ist ein Instrument des Insolvenzrechts, das die Sanierung in Eigenverwaltung erleichtern soll. Zentral ist dabei, dass das Verfahren gerade nicht erst dann greift, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt beschreibt als typische Voraussetzung drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit sei der Schutzschirm ausgeschlossen. Das Gesetz verankert den Schutzschirm in § 270d InsO und sieht unter anderem vor, dass ein Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dem Gericht unverzüglich anzuzeigen ist.

Praktisch bedeutet das: Das Unternehmen arbeitet weiter, während unter gerichtlicher Aufsicht ein Sanierungsplan vorbereitet wird. Eine Sachwalterfunktion begleitet und kontrolliert das Verfahren, ohne dass die operative Leitung automatisch an einen Insolvenzverwalter übergeht. Genau diese Kombination – Fortführung des Geschäfts und parallele Neuordnung – ist der Kern des Schutzschirms.

Filialen, Beschäftigte, Investoren: Worauf die Sanierung zielt

Nach den bisherigen Berichten soll das Filialnetz überprüft und neu zugeschnitten werden. Dauerhaft unrentable Standorte stehen dabei ausdrücklich auf dem Prüfstand; möglich sind Schließungen, Verkäufe oder die Übertragung ganzer Filialgruppen. Gleichzeitig wird als Ziel genannt, möglichst viele Arbeitsplätze und Standorte zu erhalten.

Für die Beschäftigten ist vor allem entscheidend, dass der laufende Betrieb vorerst fortgesetzt wird. Branchenseiten berichten unter Berufung auf die Verfahrensbeteiligten, die Lohnzahlungen seien abgesichert und die Sanierung für die geplante Phase finanziert. Wie weitreichend Einschnitte am Ende ausfallen, hängt jedoch davon ab, wie das Filialnetz nach der Prüfung bewertet wird und ob sich tragfähige Lösungen für problematische Standorte finden lassen.

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Konsequenzen im Alltag: Gutschein-Stopp trotz geöffneten Märkten

Auch wenn der Einkauf in den Märkten weiter möglich ist, gibt es bereits spürbare Auswirkungen. Feneberg veröffentlichte am Abend des 9. Januar 2026 eine Mitteilung, wonach Gutscheinkarten und Gutscheine ab sofort nicht mehr eingelöst werden können; das betrifft ebenfalls Erlebnisgutscheine aus dem VonHier-Bonusprogramm. Die Allgäuer Zeitung griff die Information am 10. Januar 2026 auf und berichtete über entsprechende Reaktionen.

Solche Einschränkungen sind in Sanierungsverfahren nicht ungewöhnlich, weil Unternehmen in dieser Phase besonders streng auf Liquidität und Abwicklungspflichten achten. Gleichzeitig zeigen sie, dass der Schutzschirm zwar Kontinuität im Tagesgeschäft ermöglichen soll, aber dennoch unmittelbare Nebenfolgen für Kundinnen und Kunden haben kann.

Fazit

Der Trend-Satz „Edeka Feneberg ist insolvent“ greift verkürzt, trifft aber den Kern: Feneberg hat einen Insolvenzantrag gestellt und nutzt den Schutzschirm als geordneten Weg zur Sanierung in Eigenverwaltung. Kurzfristig bleibt der Betrieb stabil, mittelfristig entscheidet die Restrukturierung über Standorte, mögliche Investorenlösungen und die künftige Aufstellung des Filialnetzes. Der Gutschein-Stopp zeigt bereits, dass die Neuordnung nicht nur intern wirkt, sondern auch im Alltag ankommt.

Quellen

ZEIT ONLINE (dpa), 09.01.2026: „Supermarktkette Feneberg will sich mit Schutzschirm retten“

Süddeutsche Zeitung, 09.01.2026: „Feneberg ist insolvent, 3000 Beschäftigte betroffen“

Lebensmittel Praxis, 09.01.2026: „Edeka-Händler Feneberg schlüpft unter den Schutzschirm“

Feneberg (Unternehmensmeldung), 09.01.2026: „GUTSCHEINE NICHT EINLÖSBAR“

Allgäuer Zeitung, 10.01.2026: „Gutscheine bei Feneberg nicht mehr einlösbar“

Anchor Rechtsanwälte (Pressemeldung), 09.01.2026: „Feneberg Lebensmittel GmbH saniert sich unter dem Schutzschirm“

IHK Frankfurt am Main (Hintergrund), abgerufen 10.01.2026: „Das Schutzschirmverfahren in der Insolvenz“

Gesetze im Internet (BMJ), § 270d InsO: „Vorbereitung einer Sanierung; Schutzschirm“

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