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Enthüllungen im Fall Fabian: Angeklagte Gina H. sorgte für Heiterkeit während der Verhandlungen

Gericht
@AI PIONEER STUDIO / stock.adobe.com

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Aussage eines wichtigen Zeugen vor dem Landgericht Rostock neue Aufmerksamkeit auf den Fall gelenkt. Nach übereinstimmenden Medienberichten schilderte der Mann, bereits vor dem offiziellen Fund der Leiche gemeinsam mit der Angeklagten Gina H. am späteren Fundort gewesen zu sein. Dabei beschrieb er eine nächtliche Fahrt zu einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl und das Verhalten der Angeklagten.

Da Gerichte während laufender Verfahren nur eingeschränkt Auskunft geben, stammen viele Details aus der Prozessbeobachtung von Medien. Die grundlegenden Verfahrensdaten ergeben sich aus Mitteilungen des Landgerichts Rostock sowie aus früheren Presseinformationen von Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Berichte vom 12. und 13. Juni 2026 ergänzen diese Informationen um die Aussagen des Zeugen und deren Bedeutung für die Beweisführung.

Worum es im Verfahren geht

Die 30-jährige Angeklagte steht wegen Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rostock. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll sie Fabian am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus seinem Umfeld gelockt, bei Klein Upahl getötet und die Leiche anschließend angezündet haben. Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Der Prozess begann am 28. April 2026 vor dem Landgericht Rostock. Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden, seine Leiche wurde vier Tage später an einem Tümpel bei Klein Upahl gefunden.

Die Rolle des „Tümpel-Zeugen“

Im Mittelpunkt des jüngsten Verhandlungstags stand ein Bekannter der Angeklagten. Nach Medienberichten deuten eine gesicherte Sprachnachricht und ein Schuhabdruck darauf hin, dass er sich bereits vor dem offiziellen Leichenfund gemeinsam mit Gina H. am späteren Fundort aufgehalten haben könnte.

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Der Zeuge schilderte vor Gericht, Gina H. habe ihn damals gebeten, sie mit einer Wärmebildkamera bei der Suche nach Fabian zu unterstützen. Nachdem er zunächst nichts Auffälliges entdeckt habe, habe ihn die Angeklagte gezielt zu dem abgelegenen Tümpel geführt. Nach seinen Worten habe sie „genau gewusst, wohin sie wollte“. Im Rückblick äußerte er den Verdacht, benutzt worden zu sein, um eigene Spuren am Fundort zu hinterlassen.

Besonders belastend ist seine Aussage, dass er dort möglicherweise bereits Teile der später gefundenen Leiche berührt habe, ohne die Situation damals vollständig zu erfassen. Erst später sei ihm die Tragweite bewusst geworden. Vor Gericht räumte er ein, dass er sich Vorwürfe mache, die Polizei nicht sofort informiert zu haben.

Mehrere Medien beschreiben den Mann als eine Schlüsselfigur des Verfahrens. Seine Aussage könnte für die Frage relevant sein, ob die Angeklagte bereits vor dem offiziellen Fund Kenntnis vom Ablageort der Leiche hatte. Für die kommenden Verhandlungstage ist zudem die Aussage eines weiteren Zeugen angekündigt, der ebenfalls mit Gina H. am Tümpel gewesen sein soll.

Was über das Verhalten der Angeklagten berichtet wurde

Mehrere Berichte greifen die Schilderung des Zeugen auf, wonach das Verhalten der Angeklagten am Tümpel auffällig gewirkt habe. Nach seiner Darstellung habe sie den abgelegenen Ort sehr gezielt angesteuert. Zudem schilderte er, dass Gina H. am Tag von Fabians Verschwinden bei einem Treffen „niedergeschlagen und hippelig“ gewirkt habe. Später habe sie ihm Fotos ihres frisch gereinigten Pick-ups geschickt.

Solche Beobachtungen sind jedoch zunächst Zeugenaussagen und keine feststehenden Tatsachen. Ob daraus belastbare Schlussfolgerungen gezogen werden können, muss das Gericht im Zusammenhang mit weiteren Beweismitteln prüfen. Dazu gehören digitale Spuren, Kommunikationsdaten, Sachverständigengutachten und die Aussagen weiterer Zeugen.

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Warum der Fundort eine zentrale Rolle spielt

Der Tümpel bei Klein Upahl liegt abgelegen und ist von außen nur schwer einsehbar. Deshalb spielt die Frage eine wichtige Rolle, wer den Ort kannte und aus welchen Gründen er aufgesucht wurde. Bereits frühere Verhandlungstage befassten sich intensiv mit dem Tatort, einschließlich umfangreicher Dokumentationen und Rekonstruktionen.

Für die Strafkammer ist insbesondere relevant, ob die Angeklagte den Fundort bereits vor dem offiziellen Auffinden der Leiche kannte. Sollte sich dies bestätigen, müsste geklärt werden, wie sie zu diesem Wissen gelangte. Die Antwort darauf könnte für die Bewertung der gesamten Indizienkette von erheblicher Bedeutung sein.

Einordnung der aktuellen Berichterstattung

Die derzeitigen Informationen stammen überwiegend aus der laufenden Hauptverhandlung und der Berichterstattung von Gerichtsreportern. Offizielle Stellen haben nach den verfügbaren Informationen keine gesonderte Pressemitteilung zur Zeugenvernehmung veröffentlicht. Deshalb bilden die Prozessberichte aktuell die wichtigste Informationsquelle für die Öffentlichkeit.

Die Aussage des sogenannten „Tümpel-Zeugen“ zählt bislang zu den bedeutendsten Zeugenaussagen des Verfahrens. Sie stützt die These der Anklage, dass die Angeklagte den Fundort bereits vor dem offiziellen Auffinden kannte. Ob das Gericht dieser Darstellung folgt, wird sich jedoch erst nach Abschluss der Beweisaufnahme zeigen. Dabei werden insbesondere weitere Zeugenvernehmungen sowie die Auswertung digitaler und forensischer Spuren eine wichtige Rolle spielen.

Quellen

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_101290686/fall-fabian-tuempel-zeuge-sagt-ueber-angeklagte-gina-h-aus.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/fabian-prozess-war-gina-h-nachts-mit-einem-bekannten-am-tuempel%2Cfabian-186.html

https://www.mv-justiz.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1688019

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6231364

Written by Julia

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