Nordrhein-Westfalen unterstützt bereits seit über zehn Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Diese Maßnahme gilt als wirksamer Ansatz, um eine unkontrollierte Vermehrung zu begrenzen. Damit das Förderprogramm weitergeführt werden kann, stellt das Land im Jahr 2026 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen erklärte, dass die unkontrollierte Vermehrung verwilderter Hauskatzen Folgen für die Natur habe und zugleich das Risiko für Infektionen und Erkrankungen innerhalb der Population erhöhe. Mit dem Förderprogramm zur Katzenkastration werde die Zusammenarbeit zwischen Behörden, örtlichen Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen sowie engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern gestärkt. Besonders hob sie den Einsatz der vielen Helferinnen und Helfer hervor, die verwilderte Tiere mit großem Aufwand einfingen, kastrieren ließen und anschließend wieder freiließen. Dieses Engagement sei gelebter Tierschutz und verdiene besondere Anerkennung.
Im Rahmen des Programms vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel an Tierschutzvereine, die freilebende und verwilderte Hauskatzen kastrieren lassen. Die Förderung richtet sich an Tiere, die in Nordrhein-Westfalen entweder von ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern versorgt oder in Tierheimen aufgenommen werden. Anspruch auf diese Unterstützung haben eingetragene und gemeinnützige Vereine, die im Tierschutz in Nordrhein-Westfalen aktiv sind.
Die Förderung beläuft sich auf 35 Euro für jeden kastrierten Kater und auf 60 Euro für jede kastrierte Katze. Pro Tierschutzverein können höchstens 5.000 Euro bewilligt werden. Jeder Verein darf innerhalb eines laufenden Jahres nur einen Antrag einreichen. Für die Reihenfolge der Bewilligung zählt der Zeitpunkt, zu dem der vollständige Antrag eingeht.
Anträge können ab sofort beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung, kurz LAVE, eingereicht werden. Das notwendige Formular steht auf der Internetseite des Landesamts bereit.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen verwilderten Hauskatzen und Wildkatzen. Die in den Förderrichtlinien genannte Bezeichnung „wilde Katzen“ bezieht sich ausschließlich auf Hauskatzen. Dazu zählen auch sämtliche Rassekatzen. Hauskatzen kamen bereits in der Antike aus dem Vorderen Orient und aus Nordafrika nach Europa. Die in Mitteleuropa heimische Wildkatze, Felis silvestris, ist dagegen europaweit streng geschützt. Sie darf weder eingefangen noch kastriert werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 02.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.


