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NRW plant neue Oberstufe mit Präsentationsprüfung

Schülerin einer weiterführenden Schule vor ihrer Schulklasse
©gopixa/stock.adobe.com

Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf für eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt) vorgelegt. Schulministerin Dorothee Feller präsentierte die Pläne am Mittwoch, 22. April 2026, im Ausschuss für Schule und Bildung. Zuvor hatte das Landeskabinett den Verordnungsentwurf bereits beschlossen. Mit dem Entwurf will die Landesregierung die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln.

Feller erklärte, die Landesregierung löse damit ein gegebenes Versprechen ein und stelle die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen neu auf. Dem Entwurf sei ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten in den vergangenen Monaten und Jahren vorausgegangen. Dieser Prozess sei lang, aber sehr ergiebig gewesen. Die nun vorgestellte Reform beruhe auf zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen und solle für alle Beteiligten Vorteile bringen. Ziel sei es, die Oberstufe zukunftsfähig auszurichten und gleichzeitig ein Abitur auf hohem Niveau zu sichern.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung neuer Prüfungsformate im Abitur. Künftig soll ein fünftes Abiturfach in Form einer Präsentationsprüfung die bisherigen schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie die Besondere Lernleistung ergänzen.

Bei dieser Präsentationsprüfung bereiten die Schülerinnen und Schüler eine Präsentation vor, veranschaulichen Inhalte und tragen diese vor der Prüfungskommission vor. Daran schließt sich ein Fachgespräch an. Beide Teile zusammen sollen zwischen 20 und 30 Minuten dauern. Auch Gruppenprüfungen sind vorgesehen, wobei sich die Prüfungszeit entsprechend verlängert.

Das neue Format wird im fünften Abiturfach verankert. Dadurch sollen zugleich mehr und flexiblere Fächerkombinationen möglich werden. Künftig können beispielsweise zwei Naturwissenschaften ins Abitur eingebracht oder stärkere Schwerpunkte auf Gesellschaftswissenschaften oder Sprachen gelegt werden. So erhalten Schülerinnen und Schüler mehr Spielraum, eigene Interessen und Stärken bei der Fächerwahl und in den Prüfungen zu berücksichtigen.

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Neu vorgesehen sind außerdem verpflichtende Projektkurse mit einem Umfang von drei Wochenstunden im zweiten Jahr der Qualifikationsphase. Sie sollen gezielt auf die Präsentationsprüfungen vorbereiten und zugleich vertiefendes wissenschaftspropädeutisches sowie projektorientiertes Arbeiten fördern. Dabei können die Schülerinnen und Schüler einzeln oder im Team eigene Vorhaben umsetzen, etwa Studien, künstlerische Arbeiten, technische Modelle, Konzepte für soziale Projekte oder naturwissenschaftliche Experimente.

Ebenfalls neu sind die sogenannten gleichwertigen komplexen Leistungsnachweise, kurz GKL. Dazu zählen praktische, schriftliche oder mündliche Ergebnisse aus kleineren Unterrichtsprojekten, zum Beispiel ein Kunstprojekt, ein Debattenbeitrag oder ein Referat. Dieses neue Format der Leistungsüberprüfung soll künftig in drei Fächern jeweils eine Klausur in der Einführungsphase und ebenso in der Qualifikationsphase ersetzen.

Sowohl bei Produkten für die Präsentationsprüfung als auch bei den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen kann Künstliche Intelligenz eingesetzt werden, sofern dies vorgesehen ist. Voraussetzung ist, dass Art und Umfang der Nutzung offengelegt werden und der Einsatz von KI bei der Bewertung angemessen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus sind künftig einheitlichere und kürzere Klausurzeiten geplant. In der Einführungsphase sollen Klausuren 90 Minuten dauern. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase sind im Grundkurs ebenfalls 90 Minuten vorgesehen, im Leistungskurs 135 Minuten. Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase sollen Klausuren im Grundkurs 135 Minuten und im Leistungskurs 180 Minuten dauern.

Zum Abschluss betonte Feller, dass sich Berufs- und Arbeitswelt fortlaufend wandelten, was sich aktuell unter anderem beim Einsatz Künstlicher Intelligenz zeige. Die neue Oberstufe solle Schülerinnen und Schüler deshalb noch besser auf die Zeit nach der Schule sowie auf Ausbildung, Studium und Beruf vorbereiten.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung soll die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung am 1. August 2027 gemeinsam mit 38 neuen Kernlehrplänen in Kraft treten. Die neuen Regelungen würden erstmals für diejenigen Schülerinnen und Schüler gelten, die im Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und 2030 ihr Abitur ablegen. Den Schulen soll damit ausreichend Zeit bleiben, die Änderungen zu erproben und umzusetzen. Das Schulministerium kündigte an, diesen Prozess mit verschiedenen Unterstützungsangeboten und Umsetzungsformaten zu begleiten.

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Dem jetzigen Entwurf ging ein umfassender Abstimmungs- und Planungsprozess voraus, der bereits im März 2023 begonnen hatte. Inzwischen wurde auch das Verfahren der Verbändebeteiligung abgeschlossen. Während des gesamten Prozesses konnten die betroffenen Akteure ihre Positionen ausführlich einbringen, wobei zahlreiche Anregungen berücksichtigt wurden.

Mit den geplanten Änderungen setzt Nordrhein-Westfalen zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur weiteren Angleichung der Oberstufen und Abiturleistungen in den Bundesländern um. In den meisten anderen Ländern gibt es bereits fünf Abiturfächer. Um die bundesweite Vergleichbarkeit des Abiturs zu sichern, hatte die Kultusministerkonferenz im März 2023 zudem die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung überarbeitet.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 24.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

Written by Nima

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