Nordrhein-Westfalen setzt sich mit einer neuen Initiative für eine bessere finanzielle Absicherung selbstständiger Frauen während der Mutterschutzfrist ein. Unter dem Titel „FAIRsorgt – NRW-Initiative für fairen Mutterschutz“ unterstützt das Land ein Modell, das eine pauschale Lohnersatzleistung vorsieht und künftig gesetzlich verankert werden könnte.
Während angestellte Frauen Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz haben, fehlt eine vergleichbare Absicherung für Selbstständige bislang. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums geraten deshalb jährlich rund 27.000 selbstständig tätige Frauen in Deutschland während einer Schwangerschaft in finanzielle Schwierigkeiten.
Eine am 6. Juli 2026 veröffentlichte Machbarkeitsstudie zeigt nun einen möglichen Lösungsweg auf. Vorgeschlagen wird unter anderem eine einmalige pauschale Zahlung während der Mutterschutzfrist. Nordrhein-Westfalen unterstützt das entwickelte Konzept und plant weitere Initiativen, um das Thema voranzubringen.
Neubaur fordert gesetzliche Absicherung für Selbstständige
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur machte deutlich, dass eine Schwangerschaft aus ihrer Sicht kein berufliches Risiko darstellen dürfe. Selbstständige Frauen führten Unternehmen, sicherten Arbeitsplätze und trügen täglich Verantwortung. Dass sie im Fall einer Schwangerschaft häufig ohne ausreichende Absicherung dastünden, sei weder gerecht noch wirtschaftlich sinnvoll.
Mit der Initiative „FAIRsorgt“ liege nun ein unmittelbar umsetzbarer Vorschlag vor. Neubaur verwies darauf, dass die Bundesregierung Verbesserungen angekündigt habe und nun konkrete Schritte folgen müssten. Nordrhein-Westfalen wolle dabei vorangehen.
Die Machbarkeitsstudie wurde vom Wirtschaftsministerium des Landes gefördert. Durchgeführt wurde sie vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) gemeinsam mit dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn.
Modell soll Selbstständigkeit und Familie besser vereinbar machen
WHKT-Präsident Berthold Schröder bezeichnete das entwickelte Konzept als konkreten und praxistauglichen Ansatz für einen künftigen Mutterschutz selbstständiger Frauen. Nun sei die Politik gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass sich Familie und Selbstständigkeit besser miteinander vereinbaren ließen.
Auch WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann sieht erheblichen Handlungsbedarf. Die Studie zeige, dass insbesondere selbstständige Handwerkerinnen während einer Schwangerschaft häufig zwischen der eigenen Gesundheit und der wirtschaftlichen Existenz ihres Betriebs abwägen müssten. Das vorgeschlagene Modell berücksichtige sowohl die persönliche als auch die betriebliche Situation.
Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn, erklärte, das Konzept basiere auf Befragungen und Analysen des Instituts. Daraus sei ein praxisorientierter Vorschlag entstanden, der unterschiedliche Bedürfnisse selbstständig tätiger Frauen berücksichtige. Das Modell könne damit als Grundlage für eine künftige gesetzliche Regelung dienen.
Drei Bausteine für den Mutterschutz Selbstständiger
Das vorgeschlagene Modell besteht aus drei zentralen Elementen. Als erster Baustein ist ein Basis-Mutterschaftsausgleich vorgesehen. Selbstständige Frauen sollen eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro erhalten, um laufende Kosten und Einkommensausfälle abzufedern.
Zusätzlich sieht der zweite Baustein eine einkommensabhängige Aufstockung vor. Auf Wunsch und bei Vorlage entsprechender Nachweise könnte die Unterstützung auf 100 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erhöht werden. Ziel ist eine vollständige Absicherung des zuvor erzielten Einkommens.
Der dritte Baustein richtet sich an die betriebliche Situation. Vorgesehen ist finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Ersatzkräften, damit Unternehmen während der Mutterschutzzeit weitergeführt werden können.
Finanzierung über Umlage, Steuermittel oder Mischmodell möglich
Für die Finanzierung des Mutterschaftsausgleichs nennt die Studie mehrere Möglichkeiten. Denkbar wäre eine Umlage, an der sich alle Selbstständigen beteiligen. Alternativ könnten die Leistungen aus Steuermitteln des Bundeshaushalts finanziert werden. Auch eine Kombination beider Ansätze kommt infrage.
Für die persönliche Absicherung durch die ersten beiden Bausteine wird mit jährlichen Kosten zwischen 135 und 190 Millionen Euro gerechnet. Grundlage der Berechnung sind Leistungen von insgesamt 5.000 bis 7.000 Euro pro Frau sowie rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen, die jedes Jahr schwanger werden.
Eine zusätzliche betriebliche Unterstützung über den dritten Baustein könnte weitere Kosten von bis zu 135 Millionen Euro jährlich verursachen. Dies entspräche einer zusätzlichen Förderung von maximal 5.000 Euro pro Frau.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 06.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.


