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NRW bringt neues Schulrechtsänderungsgesetz auf den Weg

Kinder im Unterricht
©LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com

Die Landesregierung hat den Entwurf des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes beschlossen und die Einbringung in den Landtag auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen die Demokratiebildung gestärkt, die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler verbessert und ein wohnortnahes sowie differenziertes Schulangebot gesichert werden. Zugleich soll es mehr Rechtssicherheit für Schulen schaffen und Lehrkräfte sowie Schulleitungen in ihrem Handlungsspielraum stärken.

Schulministerin Dorothee Feller erklärte, dass das Schulsystem Schritt für Schritt weiterentwickelt werde. Mit dem neuen Gesetz wolle die Landesregierung gute Rahmenbedingungen für die Arbeit an den Schulen schaffen. Ziel sei es, Lehrkräfte und Schulleitungen gezielt zu unterstützen, damit Kinder und Jugendliche bestmögliche Chancen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie erhalten.

Dem Kabinettsbeschluss war eine umfassende Anhörung von Verbänden vorausgegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach Angaben des Ministeriums sorgfältig ausgewertet und in die weitere Bearbeitung des Entwurfs einbezogen. Grundsätzliche Einwände, die eine grundlegende Überarbeitung erforderlich gemacht hätten, habe es dabei nicht gegeben. Feller betonte, dass die Verbändeanhörung nicht nur eine formale Etappe sei, sondern ein wichtiger Bestandteil guter Gesetzgebung. Rückmeldungen aus der Praxis würden ernst genommen, weshalb der Entwurf an einzelnen Stellen angepasst worden sei. Das erhöhe sowohl die Akzeptanz als auch die Praxistauglichkeit der geplanten Regelungen.

Demokratiebildung soll früher beginnen

Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Stärkung der Demokratiebildung. Künftig sollen Schulen bereits in der Grundschule verpflichtet werden, altersgerechte Beteiligungsgremien für Schülerinnen und Schüler einzurichten. Kinder sollen dadurch früh erfahren, wie Verantwortung übernommen, eigene Positionen entwickelt und demokratische Entscheidungen mitgestaltet werden können.

Feller machte deutlich, dass Demokratie gelernt werden müsse. Wenn Kinder schon früh erlebten, dass ihre Stimme zähle und sie Verantwortung übernehmen könnten, stärke das nicht nur die Gemeinschaft in der Schule, sondern auch die demokratische Kultur insgesamt.

Mehr Handlungssicherheit für Schulleitungen

Zugleich will die Landesregierung mit dem Gesetz die Handlungssicherheit der Schulen ausbauen. Schulleitungen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, bei konkreten Hinweisen auf schwere Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen frühzeitig einzugreifen. Nach Darstellung des Ministeriums soll damit nicht erst auf eingetretene Vorfälle reagiert werden. Vielmehr sollen Schulleitungen die nötige rechtliche Absicherung erhalten, um gravierende Gefahren bereits im Vorfeld abwehren und die Sicherheit aller Beteiligten schützen zu können.

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Auch die bisherigen Regelungen zu erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen werden angepasst. Künftig soll ein Ausschluss vom Unterricht, von sonstigen Schulveranstaltungen oder vom Schulbesuch bis zum Ende des laufenden Tages, wenn er wegen einer Pflichtverletzung notwendig wird, als erzieherische Einwirkung gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte eine Lehrkraft diese Maßnahme dann selbst treffen. Damit setzt die Landesregierung ihren bisherigen Kurs fort, Schulen im Umgang mit Gewalt, Bedrohungen und extremistischen Vorfällen konsequent zu unterstützen.

Wohnortnahe Angebote und besondere Schulprofile sollen gesichert werden

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Sicherung eines bedarfsgerechten Bildungsangebots vor Ort. Ziel ist es, auch in Zukunft ein wohnortnahes und zugleich differenziertes Schulangebot sicherzustellen. Dazu sollen Schulträger zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.

Klargestellt werden soll etwa, dass Schulträger einzelne Schulen davon ausnehmen können, bei einem Anmeldeüberhang auswärtige Schülerinnen und Schüler abzulehnen. Davon könnten vor allem Schulen mit besonderem Profil und überörtlicher Bedeutung profitieren, die dadurch auch weiterhin für Kinder und Jugendliche aus Nachbarkommunen offenbleiben. Für nordrhein-westfälische Sportschulen ist zudem vorgesehen, dass auch einzelne Profilklassen von einem solchen Beschluss ausgenommen werden können, da dort ein eigenes Aufnahmeverfahren mit gesonderter Eignungsprüfung gilt.

Klarere Regeln für den Schulalltag

Darüber hinaus soll das Gesetz auch bei den Pflichten von Schülerinnen und Schülern mehr Klarheit schaffen. Künftig soll ausdrücklich geregelt werden, dass weder das Verhalten von Schülerinnen und Schülern noch eine Verhüllung des Gesichts die Erfüllung der Pflichten aus dem Schulverhältnis und insbesondere die Kommunikation im Unterricht beeinträchtigen dürfen. Nach Darstellung des Ministeriums knüpft diese Regelung an bestehende Mitwirkungspflichten an und soll einen geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb sichern.

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Nachteilsausgleich und Notenschutz werden gesetzlich verankert

Zur Stärkung der Chancengerechtigkeit sollen außerdem die Voraussetzungen für Nachteilsausgleich und Notenschutz erstmals unmittelbar im Schulgesetz geregelt werden. Damit will das Land mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schaffen.

Der Nachteilsausgleich soll durch angepasste Prüfungsbedingungen dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen ihr tatsächliches Leistungsvermögen möglichst gut zeigen können. Der Notenschutz eröffnet die Möglichkeit, in bestimmten Fällen auf die Bewertung klar abgrenzbarer fachlicher Anforderungen eines Fachs zu verzichten und dies in die Leistungsbewertung einzubeziehen.

Mehr PRIMUS-Schulen und weniger Bürokratie

Zusätzlich schafft der Gesetzentwurf die Grundlage dafür, weitere PRIMUS-Schulen einzurichten. Künftig sollen bis zu zehn dieser Schulen in Nordrhein-Westfalen möglich sein. PRIMUS-Schulen setzen auf längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 10 und erweitern damit das differenzierte Bildungsangebot im Land.

Daneben sollen Verfahren vereinfacht und bürokratische Hürden gesenkt werden. Künftig sollen Anerkennungsverfahren für Abschlüsse und Berechtigungen aus anderen Bundesländern sowie für ausländische Bildungsnachweise effizienter gestaltet werden können.

Feller betonte abschließend, dass gute Bildung nicht allein durch große Reformen entstehe. Häufig seien es gezielte Verbesserungen im Schulalltag, die tatsächlich einen Unterschied machten. Genau darum gehe es bei diesem Gesetz: Demokratiebildung stärken, mehr Handlungssicherheit schaffen und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schulen verbessern, damit gute Bildung bei den Kindern und Jugendlichen ankomme.

Nach dem Beschluss im Kabinett wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 05.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

Written by Nima

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