Nordrhein-Westfalen will gemeinsam mit den Kommunen über die aktuelle Lage und die künftige Ausrichtung des Rettungsdienstes beraten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach haben deshalb die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in allen fünf Regierungsbezirken zu Regionalkonferenzen eingeladen. Im Mittelpunkt stehen dabei aktuelle Entwicklungen im Rettungsdienst sowie die Frage, wie sogenannte Fehlfahrten im Jahr 2026 finanziert werden können. Die erste Konferenz ist für Dienstag, 16. Juni 2026, in Münster vorgesehen.
Im Rahmen der Treffen informieren die beiden Minister auch über einen Musterbeschluss zum Rettungsdienst. Dieser ist das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen und den gesetzlichen Krankenkassen. Moderiert wurden die Verhandlungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, beteiligt war außerdem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Kern des Musterbeschlusses ist eine Übergangslösung für die Finanzierung von Fehlfahrten im Jahr 2026. Gemeint sind damit Rettungsdiensteinsätze, bei denen kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt. Darüber hinaus ist vorgesehen, in einer Qualitätssicherungsphase die bestehenden Strukturen des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen grundlegend zu überprüfen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte, mit dem Musterbeschluss liege nun eine Übergangslösung vor, die sowohl den Krankenkassen als auch den Kommunen eine Grundlage biete. Für ihn stehe dabei vor allem das Interesse der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Die Menschen müssten sich auf eine funktionierende Notfallversorgung verlassen können, ohne befürchten zu müssen, am Ende mit hohen Kosten belastet zu werden. Die Entscheidung über den Musterbeschluss liege nun bei den Kommunen, er werbe jedoch ausdrücklich für diese Lösung.
Kommunalministerin Ina Scharrenbach betonte, dass der Rettungsdienst seit jeher an der Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und Gefahrenabwehr stehe. Grundlage für die Gebührensatzungen seien Rettungsdienstbedarfspläne, die mit den Krankenkassen abgestimmt worden seien. Das sei deshalb bedeutsam, weil der bisherige Ausbau des Systems nicht ohne Planungsgrundlage erfolgt sei. Mit Blick auf die anstehende bundesgesetzliche Reform der Notfallversorgung wolle das Land gemeinsam mit den kommunalen Trägern den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufstellen. Aus kommunaler Sicht sei das Angebot der Krankenkassen für die Fehlfahrten des Jahres 2026 zwar nicht ausreichend, dennoch stelle es eine anteilige weitere Mitfinanzierung in Aussicht. Ein solches Ergebnis sei zu Beginn der Gespräche nicht selbstverständlich gewesen.
Hintergrund der Verhandlungen ist ein Konflikt zwischen den Trägern rettungsdienstlicher Aufgaben und den gesetzlichen Krankenkassen über die Finanzierung von Fahrten ohne Krankenhausaufnahme. In Nordrhein-Westfalen sind neben Kreisen und kreisfreien Städten auch große und mittlere kreisangehörige Städte an bestimmten Standorten Träger solcher Aufgaben. Nach dem Rettungsgesetz des Landes tragen diese Träger grundsätzlich die Kosten für die Aufgaben, die ihnen gesetzlich zugewiesen sind. Sie können dafür Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erheben. In der Praxis rechnen die Träger diese Gebühren bislang meist direkt mit den Krankenkassen ab. Die Kassen haben jedoch mit Verweis auf die geltende Rechtslage erklärt, dass sie Gebühren für Fehlfahrten nicht ohne Weiteres übernehmen könnten.
Der Musterbeschluss sieht nun vor, dass die Krankenkassenverbände in Nordrhein-Westfalen Fehlfahrten und Fehleinsätze bis zu einem Anteil von 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel zu 50 Prozent mitfinanzieren. Diese Regelung soll für Einsätze gelten, bei denen Rettungskräfte vor Ort eine Patientin oder einen Patienten antreffen und so versorgen, dass kein Krankenhaustransport mehr notwendig ist. Sie soll ebenso greifen, wenn vor Ort festgestellt wird, dass die betroffene Person bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes verstorben ist. Diese Übergangsregelung ist auf das Jahr 2026 begrenzt.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Musterbeschlusses ist die Vereinbarung einer Qualitätssicherungsphase für den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. In diesem Zeitraum sollen die bestehenden Strukturen überprüft und so weiterentwickelt werden, dass sie künftig möglichst effizient, qualitativ tragfähig und planbar sind. Ziel ist es, allen Beteiligten mehr Finanzierungs- und Planungssicherheit zu geben. Zugleich soll diese Phase genutzt werden, um die Verzahnung mit der anstehenden Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene vorzubereiten.
Außerdem soll der Übergang vom in Nordrhein-Westfalen bisher genutzten Gebührenmodell hin zu einem Vertragsmodell vorbereitet werden. Künftig sollen die Träger des Rettungsdienstes Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abschließen. Ein solches Vertragsmodell könnte auch Schiedsverfahren vorsehen. Das bisherige Gebührenmodell, bei dem Kommunen ihre Kosten über Gebührensatzungen refinanzieren, kennt diese Möglichkeit nicht.
Rechtliche Grundlage für die Finanzierung des Rettungsdienstes durch die Krankenkassen ist das Sozialgesetzbuch V und damit Bundesrecht. Bislang betrachtet das SGB V den Rettungsdienst im Wesentlichen als Transportleistung ins Krankenhaus und nicht als die umfassende medizinische Leistung, die er heute tatsächlich darstellt. Mit der geplanten Reform auf Bundesebene soll die Notfallrettung künftig als gesicherte Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Vertragsmodell verankert werden. Dabei sollen medizinisches Notfallmanagement, Versorgung am Einsatzort und Betreuung während des Transports ausdrücklich als Bestandteile der Krankenbehandlung anerkannt werden. Nach dem von der Bundesregierung bereits beschlossenen Gesetzentwurf bleiben die Länder für die regionale Planung und Organisation zuständig, während die Krankenkassen künftig Verträge mit den Trägern des Rettungsdienstes schließen sollen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 16.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.


