Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund wurde vor zwei Jahren die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) eingerichtet. Seitdem hat sie sich zu einer der führenden Einrichtungen im Kampf gegen Umweltstraftaten in Deutschland und Europa entwickelt.
Ein spezialisiertes Team aus Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet bedeutende Fälle organisierter Kriminalität, insbesondere in den Bereichen illegale Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung und Tierquälerei. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit sämtlichen staatlichen Stellen. Besonders wichtig für eine wirksame Strafverfolgung ist die reibungslose Kooperation mit den Umweltbehörden, da das Umweltstrafrecht auf verwaltungsrechtliche Bewertungen und Einstufungen angewiesen ist.
Justizminister Dr. Benjamin Limbach betonte, dass Nordrhein-Westfalen mit seiner konsequenten Bekämpfung der Umweltkriminalität eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer einnehme und auch auf europäischer Ebene Anerkennung finde. Er forderte, der Bund müsse nun die EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt wirksam in nationales Recht überführen. Dazu gehörten höhere Strafen für organisierte Umweltkriminalität, eine stärkere Verantwortung von Unternehmen für Verstöße innerhalb des Betriebs sowie wirksamere Geldbußen.
Auch Umweltminister Oliver Krischer hob hervor, dass Umweltstraftaten keine Bagatelldelikte seien, sondern häufig Schäden in Millionenhöhe verursachten. Täter erzielten durch illegale Entsorgungspraktiken erhebliche Gewinne, während die Allgemeinheit für die Beseitigung der Umweltschäden aufkommen müsse. Dank der engen Zusammenarbeit der Behörden in Nordrhein-Westfalen sei jedoch sichergestellt, dass Umweltverbrecher zunehmend konsequent verfolgt würden.
Seit Aufnahme ihrer Arbeit im November 2023 hat die ZeUK NRW rund 200 bedeutende Fälle von Umweltkriminalität übernommen. Dabei arbeitet sie eng mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) zusammen, das mit speziell ausgestatteten Einsatzfahrzeugen schnell Proben aus Boden, Luft und Wasser entnehmen kann. So lassen sich Beweise zeitnah sichern und Umweltschäden präzise erfassen.
Das nordrhein-westfälische Vorgehen gilt europaweit als Vorbild für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens zum 21. Mai 2026 strengere Maßnahmen gegen Umweltstraftaten zu ergreifen – sowohl gegenüber Privatpersonen als auch gegenüber Unternehmen.
Auf nationaler Ebene bedeutet dies eine konsequente Anwendung des bestehenden Umweltstrafrechts und eine Anhebung des Strafrahmens für organisierte Umweltkriminalität. Unternehmen sollen künftig deutlich stärker zur Verantwortung gezogen werden können, etwa durch Geldbußen von bis zu 40 Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 06.10.2025


