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Neue Servicehotline für Nachlassfragen startet

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©Maurice Tricatelle/stock.adobe.com

Ab Mittwoch, 15. April 2026, startet eine neue Servicehotline für allgemeine Fragen rund um Nachlassangelegenheiten. Im Rahmen eines Pilotprojekts werden eingehende Anrufe bei den Amtsgerichten in Essen, Köln, Nettetal, Recklinghausen und Wuppertal künftig zentral bearbeitet. Die Hotline ist beim ServiceCenter der Landesregierung angesiedelt und bietet Bürgerinnen und Bürgern eine schnelle, unkomplizierte und kostenfreie Unterstützung bei allgemeinen Fragen zu Zuständigkeiten, Abläufen und Verfahren in Nachlasssachen.

Nachlassangelegenheiten betreffen rechtliche Fragen, die nach dem Tod eines Menschen geregelt werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Eröffnung von Testamenten, die Beantragung eines Erbscheins oder auch die Ausschlagung einer Erbschaft. Gerade weil diese Themen häufig in einer emotional besonders belastenden Lebensphase geklärt werden müssen, soll das neue Angebot Betroffene gezielt entlasten und ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit der Hotline stärkt die Justiz in Nordrhein-Westfalen ihre Serviceorientierung und reduziert zugleich die Zahl der Standardanfragen bei den Gerichten. Anliegen, die umfangreicher sind oder eine konkrete Aktenkenntnis erfordern, werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar an das jeweils zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Dadurch sollen zusätzliche Rückfragen, wiederholte Anrufe und längere Wartezeiten vermieden werden.

Erreichbar ist das neue Angebot über die lokalen Rufnummern der fünf beteiligten Amtsgerichte. Die entsprechenden Telefonnummern sowie ergänzende Hinweise haben die Gerichte in Essen, Köln, Nettetal, Recklinghausen und Wuppertal auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Ob das Modell künftig auch an weiteren Nachlassgerichten eingeführt wird, soll nach Auswertung der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt entschieden werden.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach erklärte dazu, dass der Verlust eines nahestehenden Menschen für Betroffene eine große emotionale Belastung sei. Gerade in dieser Situation solle niemand mit den anstehenden rechtlichen Fragen alleingelassen werden. Das Pilotprojekt an zunächst fünf Standorten solle deshalb eine verlässliche Anlaufstelle schaffen, die schnell und menschlich Orientierung biete. Erste Anliegen könnten so unkompliziert geklärt werden, damit mehr Raum für die persönliche Verarbeitung des Verlusts bleibe.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 15.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

Written by Nima

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