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Kommentar: Jens Spahn und die Leihmutterschaft – Regeln für andere, Ausnahmen für sich selbst?

schwangere Frau in NY
schwangere Frau in NY - Symbolbild (KI generiert)

Ein Kommentar


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Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Das ist nach der dortigen Rechtslage möglich, während Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin verboten ist. Brisant wird der private Vorgang durch Spahns politische Vergangenheit: Als Gesundheitsminister unterstützte er keine Öffnung des deutschen Rechts. Seine Partei bekräftigte das Verbot erst wenige Monate vor der Geburt erneut.

Der Fall in Kürze

Im Juli 2026 bestätigte Jens Spahn, dass sein Ehemann Daniel Funke und er Eltern eines Sohnes geworden sind. Das Kind wurde in den USA von einer Leihmutter ausgetragen. In welchem Bundesstaat das Verfahren stattfand, welche Vereinbarungen getroffen wurden und welche Kosten entstanden, wurde bislang nicht öffentlich gemacht.

Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht zulässig. Nach dem Embryonenschutzgesetz machen sich insbesondere Ärztinnen und Ärzte strafbar, wenn sie eine künstliche Befruchtung oder Embryonenübertragung für eine Leihmutterschaft durchführen. Auch die Vermittlung einer Leihmutter ist verboten. Die austragende Frau und die Wunscheltern selbst werden durch diese Vorschriften jedoch nicht bestraft. Spahn und sein Ehemann haben daher nach allem, was bislang bekannt ist, keine Straftat begangen.

Der Vorwurf lautet also nicht, Spahn habe deutsches Strafrecht gebrochen. Es geht um den politischen und moralischen Widerspruch zwischen dem, was in Deutschland verhindert wird, und dem, was der Unionsfraktionschef für sein eigenes Leben im Ausland genutzt hat.

Schon 2015 äußerte sich Spahn kritisch über die Vorstellung eines „gemieteten Mutterbauchs“. Zugleich ließ er damals offen, wie er persönlich mit seinem Kinderwunsch umgehen würde. Deutlicher wurde die politische Haltung während seiner Amtszeit als Bundesgesundheitsminister. Auf eine Kleine Anfrage der FDP zur möglichen Zulassung einer nichtkommerziellen Leihmutterschaft erklärte die Bundesregierung im Frühjahr 2020, eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes sei in der laufenden Wahlperiode nicht vorgesehen. Zur Begründung verwies sie vor allem auf das Kindeswohl und mögliche Schwierigkeiten einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft.

Eine wichtige Präzisierung ist dabei nötig: Die häufig verbreitete Behauptung, Spahn habe persönlich ein fertiges Gesetz zur Legalisierung der Leihmutterschaft „blockiert“, lässt sich so nicht eindeutig belegen. Bei der FDP-Initiative handelte es sich zunächst um eine parlamentarische Anfrage und eine politische Reformforderung, nicht um ein bereits beschlossenes Gesetz, das Spahn allein gestoppt hätte. Belegt ist aber, dass sein Ministerium eine Öffnung ablehnte und für seine Amtszeit ausdrücklich keine Reform vorsah. Politisch trug Spahn damit dazu bei, dass das Verbot unangetastet blieb.

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Hinzu kommt die aktuelle Linie seiner Partei. Auf ihrem Bundesparteitag im Februar 2026 beschloss die CDU, Leihmutterschaft auch in nicht kommerziellen, genauer gesagt, altruistischen Modellen weiterhin vollständig abzulehnen. Als Gründe nannte sie mögliche Ausbeutung, Missbrauch und gesundheitliche Risiken. Nach Bekanntwerden von Spahns Elternschaft erklärte die CDU erneut, an dieser Haltung festzuhalten.

Aus Spahns Umfeld hieß es, er leite aus seinem Privatleben grundsätzlich keine politischen Forderungen ab. Eine Änderung der deutschen Rechtslage strebt er demnach offenbar weiterhin nicht an.

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Zunächst muss etwas Selbstverständliches festgehalten werden: Das Kind kann nichts für die politische Debatte. Es verdient Schutz, Liebe und ein unbeschwertes Aufwachsen. Ebenso wenig geht es darum, ob zwei Männer gute Eltern sein können. Selbstverständlich können sie das. Wer den Fall benutzt, um Stimmung gegen homosexuelle Familien zu machen, lenkt vom eigentlichen Problem ab.

Das Problem heißt politische Glaubwürdigkeit.

Jens Spahn gehört nicht zu den Menschen, die unter einer bestimmten gesetzlichen Regelung leiden, aber keinerlei Einfluss auf sie haben. Er war Bundesgesundheitsminister, sitzt seit vielen Jahren im Bundestag und führt heute die Unionsfraktion. Er hatte nicht nur eine Meinung zum Thema. Er besaß politische Macht und Verantwortung.

Als andere Menschen eine vorsichtige Öffnung des deutschen Rechts verlangten, hielt sein Ministerium am Verbot fest. Nicht einmal eine streng geregelte, nichtkommerzielle Leihmutterschaft sollte ermöglicht werden. Die Begründung lautete sinngemäß: Kindeswohl, rechtliche Unsicherheiten und ethische Bedenken. Nun hat Spahn für die eigene Familie genau den Weg gewählt, den die deutsche Gesetzgebung verhindern will – nur eben in einem Land, in dem er erlaubt ist.

Das mag juristisch zulässig sein. Politisch ist es trotzdem heuchlerisch.

Wer eine Praxis für so bedenklich hält, dass sie im eigenen Land verboten bleiben muss, sollte erklären können, weshalb dieselben Bedenken verschwinden, sobald die Schwangerschaft einige Tausend Kilometer entfernt stattfindet. Die körperlichen Belastungen einer Schwangerschaft ändern sich nicht durch einen Flug über den Atlantik. Auch die ethischen Fragen lösen sich nicht dadurch auf, dass ein Vertrag amerikanischem statt deutschem Recht unterliegt.

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Besonders schwach ist die Erklärung, aus dem Privatleben würden keine politischen Forderungen abgeleitet. Gerade bei diesem Thema lassen sich meiner Meinung nach das Private und das Politische nicht sauber voneinander trennen. Spahn hat eine ausländische Regelung genutzt, weil ihm die von seiner Partei verteidigte deutsche Regelung den gewünschten Weg versperrt. Das betrifft unmittelbar jene Rechtslage, über die er selbst mitentschieden hat.

Politiker dürfen ihre Meinung ändern. Auch persönliche Erfahrungen können zu einer neuen Einschätzung führen. Das wäre weder verwerflich noch ungewöhnlich.

Glaubwürdig wäre es deshalb gewesen, offen zu sagen: Ich habe meine frühere Haltung überdacht, ich kenne nun die persönliche Seite dieses Konflikts, und ich möchte eine ernsthafte Debatte über klare Schutzregeln führen.

Genau das geschieht bislang nicht. Stattdessen soll das Verbot für die Bevölkerung bestehen bleiben, während ein führender Politiker den im Ausland verfügbaren Weg für sich selbst nutzt. Damit entsteht der Eindruck einer Zweiklassengesellschaft: Wer genügend Geld, Kontakte und Möglichkeiten besitzt, kann sich im Ausland erfüllen, was anderen im Inland aus angeblich zwingenden ethischen Gründen verwehrt wird.

Gerade Spitzenpolitiker sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Sie können nicht von Bürgerinnen und Bürgern erwarten, gesetzliche Wertentscheidungen zu respektieren, während sie selbst nach einem ausländischen Ausweg suchen, sobald die Regeln dem eigenen Lebensplan im Weg stehen.

Jens Spahn hat offenbar nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Aber politische Integrität verlangt mehr als bloße Straffreiheit. Sie verlangt, dass die eigenen Maßstäbe auch dann gelten, wenn sie unbequem werden.

Wer in Deutschland Wasser predigt und in den USA Wein trinkt, muss sich den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen.

Written by NRW Lokal Redaktion

Kai ist 57 Jahre alt und arbeitet als Publisher und Journalist. Seine Freizeit verbringt er gerne mit Reisen, Lesen und Sport. Außerdem interessiert er sich intensiv für Politik und aktuelle gesellschaftliche Themen.

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