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Kieferorthopädie und Zahnersatz – was die Regierung ändern will

Kieferorthopäde zeigt verschiedene Klammern
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Die Reformpläne der Bundesregierung greifen an einer Stelle ein, die viele Menschen erst dann richtig wahrnehmen, wenn eine Behandlung konkret ansteht: bei Zahnersatz, Zahnkronen und kieferorthopädischen Leistungen. Der Anlass ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Im aktuellen Entwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschreibt die Bundesregierung eine wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ohne Gegenmaßnahmen sollen Zusatzbeiträge weiter steigen, weshalb mehrere Leistungs- und Vergütungsbereiche neu geregelt werden sollen. Dazu gehören auch Leistungen in der Zahnmedizin. Besonders auffällig sind zwei Vorhaben: Die Festzuschüsse beim Zahnersatz sollen sinken, und kieferorthopädische Behandlungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sollen künftig stärker eingegrenzt werden.

Der politische Ansatz klingt zunächst nach technischer Finanzsteuerung, berührt aber den Alltag vieler Patientinnen und Patienten sehr direkt. Zahnersatz ist selten eine freiwillige Luxusleistung, sondern häufig notwendig, um kauen, sprechen und langfristig gesund bleiben zu können. Kieferorthopädie betrifft hauptsächlich Kinder und Jugendliche, bei denen Fehlstellungen nicht nur das Aussehen, sondern auch Biss, Kieferfunktion und Mundgesundheit beeinflussen können. Genau deshalb sorgt der Entwurf für deutliche Reaktionen aus der Zahnärzteschaft, von Kieferorthopäden und von Kassenvertretern. Während die Regierung die Maßnahmen mit Qualität, Wirtschaftlichkeit und Beitragssatzstabilität begründet, warnen Berufsverbände vor längeren Wegen, weniger Behandlern und höheren privaten Kosten.

Was sich in der Kieferorthopädie ändern soll

Deutlich schärfer diskutiert wird die geplante Neuregelung der kieferorthopädischen Versorgung. Nach dem Entwurf soll eine kieferorthopädische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung gehören, wenn sie von Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten ohne Anerkennung als Fachzahnarzt beziehungsweise Fachzahnärztin für Kieferorthopädie erbracht wird. Bereits begonnene Behandlungen sollen über eine Übergangsregelung nach altem Recht abgeschlossen werden können.

Die Bundesregierung begründet diese Änderung mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fertigkeiten innerhalb der Zahnärzteschaft. Patientinnen und Patienten könnten die Qualifikation in vielen Fällen kaum einschätzen. Deshalb solle künftig eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Voraussetzung sein, damit Behandlungen im Rahmen der GKV erbracht werden dürfen. Aus Sicht des Entwurfs soll dies ein möglichst einheitliches Qualitätsniveau sichern.

Daneben soll die bisherige Einzelleistungsvergütung in der vertragszahnärztlichen Kieferorthopädie durch Pauschalen ersetzt werden. Außerdem soll der Gemeinsame Bundesausschuss die Anspruchskriterien für kieferorthopädische Behandlungen evaluieren und evidenzbasierte Vorgaben für Indikationen und Kontraindikationen bei Röntgenaufnahmen prüfen. Die Regierung verbindet damit das Ziel, Wirtschaftlichkeit und Qualität zu steigern.

Weshalb Verbände vor Engpässen warnen

KZBV und Bundeszahnärztekammer bewerten den geplanten Fachzahnarztvorbehalt deutlich kritischer. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, der Eingriff könne die flächendeckende kieferorthopädische Versorgung gefährden. Nach Angaben der Verbände waren Ende 2024 bundesweit 2.803 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie tätig; kieferorthopädische Leistungen wurden bislang jedoch auch von anderen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten erbracht. Die Verbände befürchten daher eine deutliche Verringerung der verfügbaren Behandler.

In einer Pressemitteilung sprechen KZBV und BZÄK sogar davon, dass weit über 920.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland ihren bisherigen Behandler verlieren könnten. Aus Sicht der Organisationen drohen längere Wege, längere Wartezeiten und ein stärkerer Unterschied zwischen städtischer und ländlicher Versorgung. Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden lehnt die Sparvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums ebenfalls ab und warnt vor Unter- und Fehlversorgung durch zu starke Pauschalierung und eine Beschränkung leitliniengerechter Behandlung.

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Was Familien bei Zusatzleistungen erwarten könnte

Für Familien ist neben der Frage der Erreichbarkeit besonders wichtig, welche Leistungen künftig tatsächlich von den Krankenkassen getragen werden. Schon heute übernehmen die Kassen bei kieferorthopädischen Behandlungen im Regelfall die notwendige Basisversorgung, während komfortablere oder hochwertigere Zusatzleistungen privat bezahlt werden müssen. Dazu können besondere Brackets, Bögen, Versiegelungen oder ästhetisch unauffälligere Lösungen zählen.

Genau an dieser Stelle ordnet eine Kieferorthopädie in Bielefeld die Entwicklung aus Praxissicht ein: „Es könnte mittelfristig für die Eltern teurer werden, da die Kassen nur die ausreichende und zweckmäßige Basisversorgung decken werden. Bessere Materialien, Versiegelungen etc. müssen dann noch häufiger privat getragen werden.“ Das Zitat verdeutlicht, dass die politische Debatte nicht nur um abstrakte Ausgaben der GKV kreist. Sie betrifft auch konkrete Entscheidungen im Behandlungszimmer: Welche Versorgung reicht medizinisch aus, welche Lösung ist angenehmer oder langlebiger, und wer trägt die Mehrkosten?

Was beim Zahnersatz geplant ist

Beim Zahnersatz setzt die Regierung primär bei den Festzuschüssen an. Diese Zuschüsse bilden den Kassenanteil für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Nach dem Kabinettsentwurf sollen die Festzuschüsse um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit wieder auf das Niveau zurückgeführt werden, das bis 2020 galt. Die Regierung verweist darauf, dass die damalige Anhebung zu deutlichen Mehrausgaben geführt habe, ohne dass sich eine höhere Inanspruchnahme von Zahnersatzleistungen nachweisen lasse.

Konkret bedeutet das: Der reguläre Festzuschuss soll wieder bei 50 Prozent liegen. Wer über viele Jahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, soll weiterhin einen erhöhten Zuschuss bekommen, allerdings ebenfalls auf niedrigerem Niveau. Bei lückenloser Vorsorge über fünf Jahre sind 60 Prozent vorgesehen, bei zehn Jahren 65 Prozent. Damit würden gesetzlich Versicherte bei vielen Versorgungen wieder stärker selbst zahlen müssen, sofern keine Härtefallregelung greift.

Die Härtefallregelung soll nach dem Entwurf erhalten bleiben. Für Menschen, die durch die Kosten unzumutbar belastet würden, soll die vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung weiterhin möglich sein. Die Regierung stellt diesen Punkt ausdrücklich heraus, um den Zugang zu medizinisch notwendigem Zahnersatz bei geringem Einkommen abzusichern. Gleichzeitig bleibt aber die Unterscheidung bestehen: Wer eine gleichartige oder andersartige Versorgung wählt, etwa hochwertigere Materialien oder Implantatlösungen außerhalb der Regelversorgung, muss weiterhin mit eigenen Kosten rechnen.

Warum die Änderung beim Zahnersatz spürbar werden kann

Die geplante Absenkung wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Rücknahme einer früheren Leistungsverbesserung. Praktisch kann sie aber dazu führen, dass Eigenanteile wieder steigen. Gerade bei Zahnersatz sind die Gesamtkosten oft hoch, weil zahnärztliche und zahntechnische Leistungen zusammenkommen. Wenn der Kassenanteil sinkt, wächst die Differenz, die privat getragen werden muss. Das kann besonders Menschen treffen, die nicht unter die Härtefallregel fallen, aber dennoch nur begrenzten finanziellen Spielraum haben.

Hinzu kommt, dass die Festzuschussbeträge ohnehin regelmäßig angepasst werden. Für 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Anpassung der Festzuschussbeträge beschlossen, wie die KZBV auf ihrer Fachseite dokumentiert. Die nun geplante politische Absenkung würde diesen Mechanismus nicht ersetzen, sondern den prozentualen Leistungsrahmen verändern. Damit geht es nicht nur um einzelne Beträge, sondern um das Grundprinzip der Kassenbeteiligung beim Zahnersatz.

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Der größere Zusammenhang der Reform

Die Zahnmedizin ist nur ein Teil eines deutlich breiteren Gesetzesvorhabens. Der Kabinettsentwurf zielt auf die Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ab 2027. Grundlage sind Empfehlungen der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten FinanzKommission Gesundheit. In ihrem ersten Bericht beschreibt die Kommission eine strukturelle Deckungslücke und empfiehlt kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Ausgabenwachstums. Die Bundesregierung greift einzelne Empfehlungen auf und kombiniert sie mit weiteren Eingriffen in Vergütung, Leistungen und Finanzierung.

Für die zahnärztliche Versorgung ist zusätzlich relevant, dass der Entwurf die Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz strikter an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen koppeln will. KZBV und BZÄK kritisieren, dass dadurch Spielräume für neue Versorgungsbedarfe, Morbiditätsentwicklung und moderne Präventionsleistungen eingeengt würden. Die Regierung stellt dagegen die finanzielle Konsolidierung der GKV in den Vordergrund.

Fazit

Die geplanten Änderungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind weit mehr als ein technisches Sparpaket. Beim Zahnersatz sollen die Festzuschüsse wieder auf das Niveau vor 2020 sinken. Für viele gesetzlich Versicherte kann das höhere Eigenanteile bedeuten, auch wenn die Härtefallregelung für die Regelversorgung erhalten bleiben soll. Besonders spürbar wird die Reform dort, wo Zahnersatz ohnehin teuer ist oder eine Versorgung gewählt wird, die über die einfache Regelversorgung hinausgeht.

In der Kieferorthopädie ist der geplante Fachzahnarztvorbehalt der größte Streitpunkt. Die Bundesregierung verbindet ihn mit dem Ziel eines einheitlicheren Qualitätsniveaus. Berufsverbände warnen dagegen vor weniger Behandlern, längeren Wartezeiten und einer Schwächung der Versorgung, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Hinzu kommt die geplante Umstellung auf Pauschalen, die aus Sicht der Kritiker zu wenig Raum für unterschiedliche Behandlungsverläufe lassen könnte.

Der Kernkonflikt bleibt damit klar erkennbar: Die Regierung will die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisieren und Ausgaben begrenzen. Zahnärztliche und kieferorthopädische Organisationen befürchten, dass die Maßnahmen an der Versorgung sparen und am Ende bei Patientinnen, Patienten und Familien ankommen. Ob der Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch geändert wird, ist offen. Sicher ist aber bereits jetzt, dass Zahnersatz und Kieferorthopädie zu den sensibelsten Punkten der aktuellen Gesundheitsreform gehören.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, veröffentlicht Ende April 2026.

Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16. April 2026.

FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht vom 30. März 2026 mit Empfehlungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer: Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 20. April 2026.

GKV-Spitzenverband: Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 19. April 2026.

Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden: Stellungnahme zu den Sparvorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums vom 20. April 2026.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Festzuschussbeträge 2026, Hinweis zur Anpassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

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