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Keine Gebühren für den Notruf: Patientenschutz muss Vorrang haben

Rettungswagen
©Christian Müller/stock.adobe.com

Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, fordert mit deutlichen Worten eine patientenorientierte Lösung im aktuellen Konflikt zwischen Krankenkassen und Kommunen über die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze künftig finanziert werden sollen. Gemeint sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen alarmiert wird, ohne dass anschließend ein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Während Krankenkassen und Kommunen bislang ein gemeinsames Modell hatten, das auch diese Kosten abdeckte, konnte für die Zukunft keine Einigung erzielt werden. Vor diesem Hintergrund prüfen einige Kommunen, die nicht erstatteten Ausgaben zumindest teilweise per Gebührenbescheid an Patientinnen und Patienten weiterzugeben.

Die Landespatientenbeauftragte macht deutlich, dass sie ein solches Vorgehen für hochproblematisch hält. Sie warnt davor, dass Menschen in Not künftig zögern könnten, den Rettungsdienst zu rufen – sei es für sich selbst oder um anderen zu helfen. Dies stelle eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheitsversorgung und die Bereitschaft zur Hilfeleistung dar. Gleichzeitig betont sie, dass der Notruf ausschließlich bei tatsächlichen Notfällen genutzt werden dürfe und vorsätzlicher Missbrauch konsequent zu ahnden sei.

Zugleich zeigt sie Verständnis für die Positionen beider Seiten: Krankenkassen wollten Beitragssteigerungen begrenzen, Kommunen hohe zusätzliche Belastungen vermeiden. Positiv bewertet sie die Signale einiger Kommunen, Patientinnen und Patienten nicht finanziell belasten zu wollen. Diese Entwicklung sei ein wichtiger Zwischenschritt, reiche jedoch nicht aus. Der Konflikt dürfe nicht zulasten der Betroffenen geführt werden. Wenn Menschen aus Angst vor Kosten auf den Notruf verzichteten, könne dies in echten Notfällen zu verzögerter Hilfe, schweren gesundheitlichen Folgen und letztlich zu höheren Folgekosten führen – sowohl für die Krankenkassen als auch für die öffentliche Hand.

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Nach Auffassung der Landespatientenbeauftragten könne nicht erwartet werden, dass Bürgerinnen und Bürger medizinische Situationen zuverlässig selbst einordnen. Stattdessen müsse stärker auf Information und Sensibilisierung gesetzt werden, etwa durch Hinweise auf die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Jeder Mensch habe Anspruch auf eine gleichberechtigte medizinische Versorgung. Vor diesem Hintergrund appelliert sie an alle Beteiligten, zeitnah eine Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten zu finden, zumindest solange, bis bestehende rechtliche Lücken auf Bundesebene geschlossen sind.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 18.12.2025

Written by Nima

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