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Grenzpendler Deutschland und Niederlande: Anpassung des Steuerabkommens

Flaggen EU Deutschland und Niederlande mit PC Keyboard
©PhotoSG/stock.adobe.com

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird überarbeitet: Ab sofort sollen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich ihre steuerliche Situation verändert. Diese Anpassung stellt einen ersten Schritt zu einer flexibleren und praktikableren Lösung für das grenzüberschreitende Arbeiten dar und gilt als Erfolg für Nordrhein-Westfalen, das sich schon lange für faire und praktikable steuerliche Regelungen für Grenzgänger stark gemacht hat.

Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, begrüßte die Einigung und betonte, dass die Entscheidung, Grenzpendler steuerlich nicht zu benachteiligen, wenn sie im Homeoffice arbeiten, längst überfällig sei. Dies sende ein starkes Signal für ein Europa, in dem Grenzen im Alltag weniger hinderlich sind. Optendrenk unterstrich, dass die Landesregierung stets darauf hingearbeitet habe, dass moderne Arbeitsmodelle nicht an veralteten Steuerregelungen scheitern. Die neue Regelung für Homeoffice-Tage sei ein wichtiger Schritt, dem noch weitere folgen müssten.

Europaminister Nathanael Liminski sah die Einigung im Kontext der gesamten europäischen Zusammenarbeit. Er erklärte, dass es für Menschen, die in Grenzregionen leben und arbeiten, wichtig sei, sich frei zu bewegen – sei es im Alltag, auf dem Arbeitsweg oder im Homeoffice. Die neue Regelung sei ein bedeutender Schritt in Richtung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes ohne unnötige bürokratische Hürden. Liminski hob hervor, wie wichtig grenzüberschreitende Mobilität und faire Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit in Europa sind und betonte die fortwährende Rolle Nordrhein-Westfalens als treibende Kraft in der europäischen Zusammenarbeit.

Während der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die es grenzüberschreitend beschäftigten Personen ermöglichten, im Homeoffice zu arbeiten, ohne auf komplexe steuerliche Regelungen angewiesen zu sein. Nach dem Ende dieser Übergangsregelungen im Sommer 2022 kehrten die betroffenen Pendler, insbesondere in Regionen wie Heinsberg, Kleve und Aachen, zu bürokratisch aufwändigen Verfahren zurück, die Unsicherheiten schufen.

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Nordrhein-Westfalen hatte frühzeitig auf diese Probleme hingewiesen und sich zusammen mit den zuständigen Ministern auf Bundesebene für eine einfache und gerechte Lösung eingesetzt, die den modernen Arbeitsrealitäten gerecht wird.

Die angekündigte Änderung sieht nun vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice jährlich steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Land der Tätigkeit – also beispielsweise in den Niederlanden – ausgeführt worden. Dies bedeutet, dass für diese Tage keine doppelte Einkommensaufteilung zwischen den Staaten erforderlich ist, wodurch der administrative Aufwand für die Betroffenen erheblich reduziert wird.

Diese Änderungen müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten ratifiziert werden, und Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass dies zügig geschieht. Zudem sollen die Gespräche über weiterführende Lösungen fortgesetzt werden, da für viele Pendler, die regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten, die 34-Tage-Regelung nur einen Kompromiss darstellt.

Finanzminister Dr. Optendrenk betonte abschließend, dass das Ziel eine faire und unkomplizierte Besteuerung sei, die den Menschen in den Grenzregionen langfristige Planungssicherheit bietet.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 16.04.2025

Written by Nima

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