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Carports in NRW: Baugenehmigung, ja oder nein?

Moderner Carport aus Stahl vor einem Einfamilienhaus
© schulzfoto / stock.adobe.com

Das Errichten eines Carports kann eine praktische und optisch ansprechende Erweiterung Ihres Grundstücks sein. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen (NRW) vertraut machen. Nicht immer ist eine Genehmigung erforderlich, doch es gibt klare Regelungen, ab wann diese notwendig wird.

Wann ist keine Genehmigung notwendig?

In NRW gibt es eine Reihe von Regelungen, die bestimmen, ob ein Carport genehmigungsfrei errichtet werden darf. Grundsätzlich können Sie einen Carport ohne Baugenehmigung bauen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Größe des Carports: Die überbaute Fläche darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. In der Regel liegt diese Grenze in NRW bei 30 Quadratmetern.

Höhe des Carports: Eine maximale Höhe von 3 Metern darf nicht überschritten werden.

Abstand zur Grundstücksgrenze: Ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden. Alternativ kann der Carport direkt an die Grenze gebaut werden, wenn die Zustimmung des Nachbarn vorliegt.

Offene Bauweise: Der Carport muss an mindestens einer Seite offen sein, um als untergeordnete bauliche Anlage zu gelten.

Tipp: Auch wenn die Begrünung eines Carports in der Regel nicht genehmigungspflichtig ist, sollte man daran denken, einen Statiker zu beauftragen. Solch eine Begrünung erhöht die Last auf dem Dach nämlich erheblich.

Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung zu setzen, da je nach Kommune abweichende Bestimmungen gelten können.

Wann wird eine Genehmigung erforderlich?

Sollte eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllt sein, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Insbesondere in den folgenden Fällen ist ein Antrag unverzichtbar:

  1. Die Grundfläche des Carports übersteigt 30 Quadratmeter.
  2. Die Höhe übersteigt 3 Meter.
  3. Es handelt sich um ein geschlossenes Bauwerk.
  4. Der erforderliche Abstand zu Nachbargrundstücken wird nicht eingehalten und keine Zustimmung liegt vor.
  5. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit besonderen baurechtlichen Vorgaben, wie z. B. einem Landschaftsschutzgebiet.
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Wer stellt die Genehmigung aus?

Die Genehmigung für einen Carport wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt. Diese ist in der Regel dem örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungsamt angegliedert. Die genaue Zuständigkeit variiert je nach Kommune, daher empfiehlt es sich, vorab auf der Webseite Ihrer Stadt nach den entsprechenden Ansprechpartnern zu suchen oder direkt Kontakt aufzunehmen.

Was benötigen Sie für den Bauantrag?

Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Sie einen Bauantrag einreichen. Damit dieser erfolgreich bearbeitet werden kann, sollten Sie eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen vorbereiten. Hier eine detaillierte Auflistung dessen, was in den meisten Fällen erforderlich ist:

  1. Bauzeichnungen: Diese umfassen Grundrisse, Ansichten und Schnitte des geplanten Carports. Wichtig ist, dass die Zeichnungen maßstabsgetreu und von einem Fachmann, wie einem Architekten oder Bauzeichner, erstellt sind.
  2. Lageplan: Ein aktueller Lageplan des Grundstücks ist essenziell. Dieser zeigt die genaue Position des Carports in Relation zu anderen Bauwerken und den Grundstücksgrenzen. Der Lageplan sollte von einem Vermessungsingenieur angefertigt oder beglaubigt sein.
  3. Statiknachweis: Je nach Größe und Bauweise des Carports kann ein Nachweis über die Standsicherheit erforderlich sein. Dabei spielt das verwendete Material eine wichtige Rolle. Carports aus Holz haben andere statische Anforderungen als welche aus Metall, da Holz aufgrund seiner Beschaffenheit anfälliger für Belastungen durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen ist. Metall hingegen ist oft widerstandsfähiger, erfordert jedoch unter Umständen spezielle Fundamentierungen, um Stabilität zu gewährleisten. Der Statiknachweis wird in der Regel von einem Statiker erstellt und zeigt, dass das Bauwerk sicher und den Vorgaben entsprechend errichtet werden kann.
  4. Die Baubeschreibung ist ebenso notwendig. Diese sollte Details zu den verwendeten Materialien, der Konstruktion und der geplanten Nutzung enthalten.
  5. Nachbarzustimmung: Falls der Carport an der Grundstücksgrenze oder näher als der vorgeschriebene Abstand errichtet werden soll, benötigen Sie die schriftliche Einwilligung der betroffenen Nachbarn. Diese Zustimmung muss mit der Unterschrift der Nachbarn bestätigt werden und sollte idealerweise auf einem amtlichen Formular erfolgen.
  6. Antragsformulare: Die Bauaufsichtsbehörden stellen spezifische Formulare bereit, die für den Bauantrag ausgefüllt werden müssen. Diese Formulare können oft online heruntergeladen oder direkt bei der Behörde abgeholt werden.
  7. Kostenüberblick: Zwar nicht immer Pflicht, aber hilfreich ist es, einen groben Kostenüberblick des Projekts beizufügen. Manche Kommunen verlangen dies, um die Gebühren für die Baugenehmigung zu berechnen.
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Zusätzlich können je nach Standort und Besonderheit des Grundstücks weitere Unterlagen notwendig sein, wie z. B. ein Umweltgutachten oder Nachweise über den Schutz vor Hochwasser. Es empfiehlt sich, frühzeitig Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Ein unvollständiger Bauantrag kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Hilfreiche Tipps

Um Verzögerungen und mögliche Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie vor der Einreichung des Bauantrags alle Unterlagen sorgfältig prüfen. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde kann helfen, offene Fragen zu klären. Auch ein Fachplaner oder Architekt kann bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen unterstützen.

Fazit

Ob Sie in NRW einen Carport ohne Baugenehmigung errichten dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe, Höhe und Abstand zu Nachbargrundstücken ab. In Zweifelsfällen ist es stets ratsam, sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht. Eine sorgfältige Planung spart Ihnen Zeit und verhindert mögliche Konflikte mit Behörden oder Nachbarn.

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