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AfD erhält Gerichtszulassung für Neujahrsempfang im Dortmunder Rathaus – Höcke darf sprechen

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Am Wochenende vor dem 22. Februar 2026 spitzt sich in Dortmund ein Streit zu, der kommunale Hausrechtsfragen, Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb und die Symbolik öffentlicher Räume miteinander verbindet. Im Zentrum steht der geplante Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion in der Bürgerhalle des Dortmunder Rathauses, bei dem der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke als Gastredner auftreten soll. Nachdem Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) die Nutzungserlaubnis kurzfristig widerrufen hatte, setzte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot im Eilverfahren außer Kraft. Ein weiterer juristischer Schritt der Stadt läuft ins Leere, weil vor dem Termin keine Entscheidung der nächsten Instanz mehr zu erwarten ist.

Der Kern des Konflikts: Rathausnutzung, Widmung und politische Neutralität

Ausgangspunkt ist eine zunächst erteilte Genehmigung für die AfD-Ratsfraktion, am Sonntag, 22. Februar 2026, einen Neujahrsempfang in der Bürgerhalle des Rathauses auszurichten. Die Stadt Dortmund bestätigte in einer offiziellen Mitteilung, dass diese Erlaubnis am 16. Januar 2026 erteilt worden sei. Am 20. Februar 2026 wurde die Genehmigung jedoch widerrufen: Der Oberbürgermeister ließ der AfD-Fraktion ein Schreiben übermitteln, in dem die Veranstaltung in der Bürgerhalle „für nicht zulässig“ erklärt wurde.

Die Begründung der Stadt knüpft an die Zweckbestimmung des Gebäudes an. Nach Darstellung der Stadt ist eine Nutzung des Rathauses nur innerhalb des Widmungszwecks zulässig; vorgesehen seien demnach Veranstaltungen der im Rat vertretenen Fraktionen. Mit der Einladung Björn Höckes als Gastredner, so die Argumentation im städtischen Schreiben, verliere der Empfang den Charakter einer Fraktionsveranstaltung und werde zu einer Parteiveranstaltung. Parteiveranstaltungen seien im Rathaus „generell nicht zugelassen“. Der Oberbürgermeister verband dies öffentlich mit dem Anspruch, die Neutralität städtischer Räume und die institutionelle Integrität des Rathauses zu wahren.

Damit stellt sich eine klassische Abgrenzungsfrage: Wann bleibt eine Veranstaltung einer Ratsfraktion eine parlamentarisch-kommunale Angelegenheit, und wann schlägt sie in eine parteipolitische Veranstaltung um, für die andere Maßstäbe gelten? Genau an dieser Linie entzündete sich die gerichtliche Auseinandersetzung.

Entscheidung im Eilverfahren: Verwaltungsgericht kippt das Verbot

Die AfD-Ratsfraktion ging gegen den Widerruf der Nutzungserlaubnis gerichtlich vor. Nach übereinstimmenden Berichten, die sich auf gerichtliche Informationen und dpa-Meldungen stützen, gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Eilantrag statt. Damit durfte die AfD-Veranstaltung nach der erstinstanzlichen Entscheidung in der Bürgerhalle stattfinden. Zentral war dabei offenbar der Gedanke der Gleichbehandlung: Wenn andere Fraktionen das Rathaus für Formate mit externen Gästen nutzen konnten, müsse dies grundsätzlich auch für die AfD gelten.

Für die Stadt Dortmund war die Entscheidung eine Niederlage, aber nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung. Sie kündigte an, Rechtsmittel in der nächsten Instanz einzulegen. Gleichzeitig blieb die erstinstanzliche Entscheidung faktisch maßgeblich, weil der Termin der Veranstaltung unmittelbar bevorstand und Eilverfahren stark von Fristen und organisatorischen Abläufen geprägt sind.

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Warum die nächste Instanz vor dem Termin nicht mehr eingreift

Entscheidend für den Verlauf am Wochenende ist nicht nur die juristische Bewertung, sondern auch die Verfahrensrealität. Nach den aktuellen Informationen wird das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Sitz in Münster) vor dem geplanten Termin nicht mehr entscheiden. Als Grund wird eine etablierte Praxis genannt: Damit am Wochenende noch eine Eilentscheidung möglich ist, müsse ein entsprechender Antrag durch die Anwälte bis Freitag, 15 Uhr, angekündigt werden. Diese Frist wurde nach den vorliegenden Berichten nicht eingehalten, weshalb eine kurzfristige Entscheidung aus Münster vor dem Sonntagabend ausbleiben soll.

Für die Stadt bedeutet das: Selbst wenn sie inhaltlich weiter dagegenhält, bleibt der rechtliche Status bis zum Veranstaltungstermin durch die erstinstanzliche Eilentscheidung geprägt. Ob es danach noch eine inhaltliche Klärung in höheren Instanzen geben wird, ist offen; Eilverfahren lösen häufig nur die akute Terminsituation, nicht zwingend die Grundsatzfrage.

Die Rolle Höckes und die politische Brisanz des Auftritts

Dass ausgerechnet Björn Höcke in der Bürgerhalle auftreten soll, ist ein wesentlicher Treiber der Eskalation. Höcke gilt als einer der bekanntesten und umstrittensten Politiker der AfD; seine Person sorgt regelmäßig für Proteste und politische Abgrenzungsdebatten. In der aktuellen Dortmunder Auseinandersetzung ist seine Einladung der konkrete Anlass für den Widerruf der Nutzungserlaubnis durch den Oberbürgermeister gewesen, wie die städtische Mitteilung ausdrücklich ausführt.

Die AfD-Fraktion in Dortmund hält dem entgegen, dass ein externer Redner den Charakter eines Fraktionsempfangs nicht automatisch aufhebe. Diese Deutung ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich relevant: Je nachdem, wie Gerichte die Veranstaltung einordnen, können kommunale Regeln zur Raumvergabe und zur Gleichbehandlung unterschiedlich greifen.

Proteste rund um das Rathaus: Mobilisierung für den Sonntag

Parallel zur juristischen Auseinandersetzung läuft die politische Mobilisierung. Für den Sonntagnachmittag und -abend sind Proteste angekündigt. Verschiedene lokale Zusammenschlüsse rufen zu Kundgebungen auf dem Friedensplatz auf, der direkt am Rathaus liegt. In öffentlich zugänglichen Aufrufen wird als Startzeit häufig 16:30 Uhr genannt. Inhaltlich richten sich die Proteste gegen die AfD-Veranstaltung im Rathaus und gegen die Aufwertung, die ein solcher Ort aus Sicht der Veranstalterinnen und Veranstalter für eine Partei wie die AfD bedeuten könnte.

Solche Versammlungen sind in Dortmund nicht ungewöhnlich, wenn bundesweit bekannte AfD-Politiker auftreten; neu ist hier jedoch die spezifische Symbolik des Rathauses als Veranstaltungsort. Während die Stadtspitze argumentiert, das Rathaus müsse als Institution neutral bleiben und zugleich seine Widmung beachten, betonen Protestbündnisse den repräsentativen Charakter des Gebäudes und sehen in der Nutzung eine politische Grenzverschiebung.

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Gesichert ist: Es gibt einen organisierten Protestaufruf mit dem Fokus Friedensplatz und Uhrzeit am 22. Februar. Wie groß die Versammlungen tatsächlich werden und wie die Polizei die Lageeinschätzung am Veranstaltungstag konkret bewertet, lässt sich anhand der innerhalb der letzten 24 Stunden auffindbaren Primärquellen nicht abschließend belegen; entsprechende kurzfristige Lageupdates werden häufig erst am Tag selbst veröffentlicht.

Hintergrund: Kommunale Gleichbehandlung und Grenzen des Hausrechts

Der Fall zeigt ein Spannungsfeld, das Kommunen immer wieder beschäftigt. Einerseits verfügen Städte über Hausrecht und können für ihre Gebäude Nutzungsordnungen festlegen. Andererseits sind Ratsfraktionen Teil der kommunalen Willensbildung; ihnen stehen in vielen Kommunen Räume und Ressourcen zur Ausübung ihrer Arbeit zu. Sobald die Raumvergabe an politische Akteure an Inhalte oder Personen geknüpft wird, geraten Kommunen schnell in Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Hinzu kommt die Frage der „Widmung“: Öffentliche Gebäude sind oft für bestimmte Zwecke bestimmt. Wenn eine Kommune argumentiert, das Rathaus sei nur für Fraktions- und nicht für Parteiveranstaltungen geöffnet, muss sie diese Linie konsistent anwenden. Genau an dieser Stelle setzte nach den vorliegenden Informationen die erstinstanzliche gerichtliche Argumentation an: Wenn andere Fraktionen vergleichbare Formate mit Gästen durchführen konnten, wird eine restriktive Behandlung der AfD angreifbar.

Für die politische Debatte bleibt zugleich eine zweite Ebene: Selbst wenn eine Veranstaltung rechtlich zulässig ist, kann sie politisch umstritten sein. Das Recht entscheidet über Zulässigkeit, nicht über Akzeptanz.

Fazit

Innerhalb weniger Tage hat sich der Dortmunder Neujahrsempfang der AfD von einer kommunalpolitischen Terminfrage zu einem juristischen und symbolpolitischen Konflikt entwickelt. Die Stadt Dortmund widerrief am 20. Februar 2026 eine zuvor erteilte Nutzungserlaubnis für die Bürgerhalle und begründete dies mit der Einladung Björn Höckes und der daraus abgeleiteten Einstufung als Parteiveranstaltung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzte dieses Verbot im Eilverfahren außer Kraft. Ein Eingreifen des Oberverwaltungsgerichts vor dem Termin gilt nach den aktuellen Informationen als unwahrscheinlich, weil verfahrenspraktische Fristen nicht eingehalten wurden. Parallel mobilisieren zivilgesellschaftliche Gruppen für Proteste am Rathaus. Offen bleibt, ob die grundsätzlichen Fragen zur Abgrenzung von Fraktions- und Parteiveranstaltungen in kommunalen Repräsentationsräumen nach dem akuten Wochenende noch höchstrichterlich oder zumindest obergerichtlich geklärt werden.

Quellen

https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1209950.html

https://blockado.info/

Written by Julia

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