Faire Bezahlung für Künstlerinnen und Künstler gehört zu den wichtigen kulturpolitischen Zielen der Landesregierung. Seit Januar 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen in allen Sparten verbindliche Honoraruntergrenzen für freischaffende Kunstschaffende, sobald eine Förderung auch nur teilweise durch das Land erfolgt. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen unter den Flächenländern eine Vorreiterrolle ein. Um die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für Veranstalter aufzufangen, stellt das Land in diesem sowie im kommenden Jahr jeweils rund 3 Millionen Euro bereit.
Kulturministerin Ina Brandes erklärte, Künstlerinnen und Künstler leisteten einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft und müssten deshalb angemessen vergütet werden. Trotz abgeschlossener Hochschulausbildung seien viele von ihnen weiterhin auf Nebentätigkeiten angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Deshalb seien zum 1. Januar 2026 in Nordrhein-Westfalen Honoraruntergrenzen für sämtliche vom Land geförderten Programme eingeführt worden. Die zusätzlichen 3 Millionen Euro dienten dazu, die kulturelle Vielfalt im Land zu erhalten. Davon profitierten sowohl die Kunstschaffenden als auch das Publikum, das hochwertige Kulturangebote erleben wolle.
Bei der Berechnung des zusätzlichen Finanzbedarfs infolge der neuen Honoraruntergrenzen wurden der Kulturrat NRW und die betroffenen Verbände eng einbezogen. Je nach Sparte und abhängig davon, welchen Anteil die Honorarkosten an der jeweiligen Förderung haben, liegen die Erhöhungen zwischen zehn und 25 Prozent.
Ein zentrales Anliegen besteht darin, die Zahl der geförderten Projekte innerhalb der einzelnen Programme trotz der höheren Honorare stabil zu halten. Mit der zusätzlichen Finanzierung zur Einführung der Honoraruntergrenzen stärkt das Land in diesem Jahr insbesondere die freie Kulturszene.
Vor der Einführung der neuen Regelung arbeitete das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit einer eigens eingesetzten unabhängigen Fachkommission sowie mit Fachverbänden aus allen Sparten zusammen. Bei der Festlegung der Honorarsätze wurden zahlreiche Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Art und Dauer einer Veranstaltung, die Größe des Publikums sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Veranstalters.
Nachdem die Honoraruntergrenzen nun in allen Sparten eingeführt wurden, soll nach dem ersten Antragszyklus überprüft werden, ob ihre Höhe angemessen festgelegt wurde. Anschließend ist vorgesehen, die Regelung alle vier Jahre zu evaluieren.
Neben den Honoraruntergrenzen sieht das Land weiteren Handlungsbedarf bei der sozialen Absicherung freischaffender Künstlerinnen und Künstler in Zeiten ohne Beschäftigung. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat sich der Bundesrat mit einem Antrag zur Erweiterung der Künstlersozialkasse befasst. Ziel ist es, Versorgungslücken zwischen zwei Engagements zu schließen. Der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen sieht eine zusätzliche Säule innerhalb der Künstlersozialversicherung vor, in die Künstlerinnen und Künstler, der Bund sowie Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe einzahlen. Der Antrag wird derzeit in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrats beraten.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 29.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.


