Die Stadtverwaltung Köln hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Organisation eines Ratsbürger*innenentscheids vorgelegt. Gegenstand ist die Frage, ob sich Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region für die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligen soll. Die Abstimmung soll – ebenso wie in allen weiteren beteiligten Kommunen – einheitlich am Sonntag, 19. April 2026, stattfinden. Die Stimmenauszählung ist für denselben Tag vorgesehen.
Der Oberbürgermeister betonte, dass ein solcher Entscheid eine breite demokratische Grundlage schaffe und die Zustimmung der Bevölkerung einhole. Er zeigte sich überzeugt, dass die große Begeisterung für Sport in der Region, insbesondere in Köln, zu einer positiven Entscheidung führen könne. Zugleich kündigte er an, die kommenden Wochen gemeinsam mit den anderen Kommunen nutzen zu wollen, um für ein in dieser Form neuartiges Olympia- und Paralympics-Konzept an Rhein und Ruhr zu werben.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Abstimmungsfrage für alle Kommunen verbindlich festgelegt. Die Bevölkerung soll darüber entscheiden, ob Köln sich an den regionalen Bewerbungen für die Olympischen und Paralympischen Spiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 beteiligen soll.
Ein Ratsbürger*innenentscheid lässt ausschließlich eine Stimmabgabe mit Ja oder Nein zu. Das Ergebnis gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmen entsprechend ausfällt und die Mindestbeteiligung erreicht wird. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen dafür mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten teilnehmen. In Köln umfasst dieser Kreis rund 817.000 Personen, die die Voraussetzungen für die Kommunalwahl erfüllen.
Die Abstimmung ist ausschließlich als Briefabstimmung vorgesehen; ein gesonderter Antrag der Berechtigten ist nicht erforderlich. Die Stadt veranschlagt die Kosten derzeit auf etwa 2.492.000 Euro. Davon sollen 85 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen getragen werden.
Vorgesehener Zeitplan
-
-
Dezember 2025: Ratsbeschluss
-
-
-
Februar 2026: Frist für die Eingänge der Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Ratsfraktionen und des Oberbürgermeisters
-
-
-
März 2026: Stichtag für die Eintragung der Abstimmungsberechtigten in das Abstimmungsverzeichnis
-
-
-
März–2. April 2026: Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und Wegzüge)
-
-
9.–20. März 2026: Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen
-
16.–27. März 2026: Zustellung der Abstimmungsunterlagen
-
-
März–2. April 2026: Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis
-
-
-
März–17. April 2026: Zeitraum für die Briefabstimmung
-
-
-
April 2026: Abstimmungstag und Auszählung
-
-
-
Mai 2026: Ratssitzung zur Feststellung des Ergebnisses
-
Die vollständige Beschlussvorlage ist im Ratsinformationssystem verfügbar. Weitere Informationen zur Bewerbung finden sich auf der Informationsseite „Olympia an Rhein und Ruhr: kompakt, nachhaltig, spektakulär“.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 05.12.2025


