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Köln startet neue Förderprogramme für klimafreundliches Wohnen und Arbeiten mit Photovoltaik

Photovoltaik
©Alessandro2802/stock.adobe.com

Der Rat der Stadt Köln hat am 27. Mai 2025 beschlossen, die bisherigen Förderprogramme „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ in angepasster Form fortzuführen. Durch Änderungsanträge, die während der Ratssitzung eingebracht wurden, verschiebt sich der Beginn der Antragstellung um einige Tage.

Ab dem 5. Juni 2025 treten die überarbeiteten Programme unter den neuen Bezeichnungen „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln“ in Kraft. Diese verfolgen das Ziel, Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern und ersetzen damit die bisherigen Programme. Das bisher angebotene Förderprogramm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“ wird hingegen eingestellt und ab sofort nicht mehr weitergeführt. Die in der Ratssitzung beschlossenen Änderungen werden derzeit geprüft und in die Programme eingearbeitet. Anschließend starten diese zeitnah. Die neuen Förderprogramme orientieren sich an den aktuellen Rahmenbedingungen für den Ausbau regenerativer Energien und wurden zugleich entschlackt, um eine effizientere Bearbeitung zu ermöglichen. Für das Jahr 2025 stehen städtischerseits insgesamt zwölf Millionen Euro zur Verfügung, für 2026 sind acht Millionen Euro eingeplant.

Im Fokus des neuen Programms „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ steht der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, einschließlich der Integration von Batteriespeichern. Da die Kosten für Photovoltaiksysteme zuletzt um bis zu 40 Prozent gesunken sind, derzeit keine Mehrwertsteuer auf solche Anlagen erhoben wird und Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind, hat sich die Stadtverwaltung für eine Umstellung der Förderung auf Pauschalbeträge entschieden. Damit soll die Fördermittelvergabe vereinfacht werden, sodass mehr Haushalte davon profitieren können. Je nach Größe der Anlage werden künftig Pauschalbeträge zwischen 1.500 und 2.500 Euro gewährt. Batteriespeicher werden mit Beträgen zwischen 500 und 1.300 Euro gefördert, abgestuft nach Speicherkapazität. Für die Anschaffung von Steckersolargeräten sind 150 Euro je Wohneinheit vorgesehen, insbesondere mit Blick auf Mieter*innen. Personen mit Köln-Pass erhalten einen erhöhten Förderbetrag.

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Auch das Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln“ richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen. Sie können Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf ihren Gewerbeimmobilien erhalten – ebenfalls auf Basis von Förderpauschalen.

Alle Informationen zu den Programmen sowie der Zugang zum Online-Antragsformular sind über die Website des Amts für Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.stadt-koeln.de/klimafreundliches-wohnen-und-arbeiten abrufbar.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/ Veröffentlicht am 03.06.2025

Written by Nima

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