Im Kölner Süden entsteht ein neues Stadtgebiet, bekannt als Parkstadt Süd. Um die historische Großmarkthalle in Raderberg herum wird ein lebendiges und vielfältiges Viertel entwickelt, das mehrere tausend neue Wohnungen, Büros und Gewerbeflächen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen umfasst. Zudem sind auch Grünflächen vorgesehen, die den Inneren Grüngürtel erweitern sollen. In der Sitzung des Kölner Rates am 1. Oktober 2024 wurden vier wesentliche Beschlüsse zur Parkstadt Süd und dem Großmarkt gefasst.
Eine wichtige Voraussetzung für das Projekt Parkstadt Süd ist die Schließung des Großmarktes am Standort Raderberg. Der Rat hat beschlossen, dass die offizielle Schließung des Großmarktes zum 31. Dezember 2025 erfolgen soll. Außerdem wurden die Regelungen der Marktsatzung für den Kölner Großmarkt aufgehoben. Die entsprechenden Informationen zur Einstellung des Großmarktbetriebes sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar.
Ein weiterer zentraler Beschluss betrifft die Gründung eines Eigenbetriebs, der der Stadt Köln zugeordnet ist. Dieser Eigenbetrieb wird in Zusammenarbeit mit der „moderne stadt“ GmbH für die Planung und Umsetzung der Parkstadt Süd verantwortlich sein. Er soll als wirtschaftlich selbstständige Einheit agieren und gleichzeitig direkt der Stadt Köln unterstellt werden. Die Gründung dieses Eigenbetriebs ist für das Jahr 2025 geplant, damit er ab dem 1. Januar 2026 einsatzbereit ist.
Darüber hinaus wurde in der Ratssitzung auch die statische Sanierung der historischen Großmarkthalle behandelt. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und das denkmalgeschützte Gebäude zu erhalten. Die Vorlage für den Baubeschluss zur statisch-konstruktiven Sanierung der Großmarkthalle ist ebenfalls im Ratsinformationssystem der Stadt Köln verfügbar.
Zusätzlich hat der Rat beschlossen, die konzeptionellen Überlegungen zum „Food Hub“ fortzusetzen. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung wurde damit beauftragt, den Prozess weiterzuführen. Dabei sollen verschiedene Standortoptionen eruiert werden, um das Planungs- und Baurecht für den Bau eines modernen Frischezentrums oder „Food Hubs“ zu schaffen. Zudem wird geprüft, ob genügend Händler*innen des Großmarktes Interesse an der Entwicklung eines neuen modernen Frischezentrums oder Food Hubs zeigen oder ob weitere Projektpartner*innen gefunden werden können.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/ Veröffentlicht am 02.10.2024