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Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung sollen angepasst werden

KITA-Gebühren dürfen nicht zur Last fallen
©Ralf Geithe/stock.adobe.com

Die Stadt Köln hat den politischen Gremien einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen vorgelegt. Der Rat der Stadt Köln soll in seiner Sitzung am 3. April 2025 eine abschließende Entscheidung treffen, wobei die neue Elternbeitragssatzung voraussichtlich zum 1. August 2025 in Kraft tritt.

Ziel der Anpassung ist eine sozial gerechtere Struktur der Beiträge. Besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen sollen entlastet werden, indem die bisherige beitragsfreie Stufe für sie ausgeweitet wird. Gleichzeitig sollen für Haushalte mit höheren Einkommen zusätzliche Beitragsstufen eingeführt werden.

Die geplante Modifikation betrifft die Familien von Kindern, die in etwa 700 Kölner Kindertagesstätten, bei mehr als 800 Kindertagespfleger*innen und in 155 Offenen Ganztagsschulen betreut werden.

Laut dem Vorschlag sollen künftig alle Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 24.542 Euro keine Beiträge mehr zahlen müssen. Bisher galt diese Regelung nur für Einkommen bis 12.271 Euro. Die ersten beiden Einkommensstufen der bisherigen Regelung würden daher in der neuen Stufe bis 24.542 Euro zusammengefasst, wodurch insbesondere Familien mit niedrigen Einkommen von der neuen Regelung profitieren.

Für Familien mit mittleren Einkommen bleibt die Beitragsregelung unverändert. Die monatlichen Beiträge für Einkommen bis 120.000 Euro werden in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege weiterhin gleich bleiben. Lediglich im Bereich der Offenen Ganztagsschulen gibt es eine Anpassung, da bereits bei Einkommen bis 120.000 Euro eine Erhöhung der Beiträge vorgesehen ist.

Für Familien mit höheren Einkommen wird die Beitragsstruktur künftig differenzierter gestaltet. Neu eingeführt werden drei zusätzliche Einkommensstufen, die eine stärkere Ausdifferenzierung vorsehen. Die neuen Stufen reichen von bis zu 120.000 Euro, 140.000 Euro, 160.000 Euro bis zu mehr als 160.000 Euro. Damit wird die Einkommensstruktur gerechter verteilt, da bislang die höchste Beitragsstufe bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro lag und es keine weiteren Abstufungen gab.

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Die Berechnung der Einkommensstufen erfolgt auf Basis des „positiven Einkommens“ gemäß dem Einkommenssteuergesetz, also des Bruttoeinkommens abzüglich der Werbungskosten.

Die Elternbeiträge stellen eine der drei Säulen der Finanzierung für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen dar, wobei die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls zur Finanzierung beitragen.

Sollte der Rat dem Vorschlag zustimmen, wird die Stadt Köln die Eltern zeitnah in einem Schreiben informieren. Eltern in der höchsten Einkommensstufe werden aufgefordert, eine neue Einkommenserklärung abzugeben.

Die aktuelle Satzung mit acht Einkommensstufen wurde 2013 verabschiedet, und die letzte Änderung, die nur die beitragsfreie Vorschulzeit betraf, trat zum 1. August 2020 in Kraft. Die Offenen Ganztagsschulen wurden zuletzt 2016 in den beiden höchsten Einkommensstufen angepasst.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/ Veröffentlicht am 19.03.2025

Written by Nima

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