Nordrhein-Westfalen will ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen bei Veranstaltungen finanziell entlasten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat dazu mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der ab dem 1. Juli 2026 gilt. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Land künftig die Kosten für die Musiknutzung bei ausgewählten Veranstaltungen. Für die Finanzierung stellt das Ministerium bis einschließlich 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereit.
Ministerin Ina Scharrenbach erklärte, dass dort, wo Ehrenamt Gemeinschaft schaffe, Hürden abgebaut werden müssten. Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum – mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag könnten viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlastet werden. Gerade kleinere Vereine würden davon profitieren, dass künftig mehr Mittel für die eigentliche Vereinsarbeit zur Verfügung stünden und weniger Geld für Gebühren aufgebracht werden müsse.
Auch die GEMA sieht in der Vereinbarung ein wichtiges Signal für das Ehrenamt. Yvonne Pietsch, zuständig für kommerzielle Partnerschaften, betonte, Musik bringe Menschen zusammen, stärke Gemeinschaft und bereichere das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorge der Vertrag dafür, dass Urheberinnen und Urheber weiterhin angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet würden. Die Vereinbarung entlaste Vereine spürbar und stärke zugleich kulturelle Vielfalt und ehrenamtliches Engagement in Nordrhein-Westfalen.
Von dem Vertrag profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Er gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern, wenn diese vorher bei der GEMA angemeldet werden und die vorgegebenen Bedingungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA.
Darüber hinaus haben das Ministerium und die GEMA vereinbart zu prüfen, ob künftig auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.
Berechtigt sind Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform, sofern sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und überwiegend mit ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden arbeiten. Auch rechtlich unselbstständige Ortsuntergliederungen solcher Organisationen können einbezogen werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die jeweilige Veranstaltung nicht bereits über einen anderen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA abgedeckt ist.
Für Veranstaltungen, die über den Vertrag laufen sollen, darf kein Eintritt erhoben werden. Außerdem darf die Veranstaltungsfläche höchstens 500 Quadratmeter groß sein.
Ausgenommen sind politische Organisationen und Gruppierungen wie Parteien, deren Untergliederungen, Wählergruppen, Wählervereinigungen und deren Jugendorganisationen. Ebenfalls nicht umfasst sind Konzerte der Unterhaltungs- oder Ernsten Musik, Bühnenaufführungen mit Musik, Hintergrundmusik etwa im Radio- oder Ladenfunkbereich, Tanzveranstaltungen wie Tanzkurse, Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, Weihnachtsmärkte nicht ehrenamtlicher Veranstalter, gestreamte Veranstaltungen sowie weitere Formate, die die Bedingungen des Vertrags nicht erfüllen.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Mitgliedern sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie zählt zu den größten Verwertungsgesellschaften für Musikwerke weltweit.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 12.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.


