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NRW stellt Beamtenbesoldung ab 2027 neu auf

Besoldung
©magele-picture/stock.adobe.com

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. Damit reagiert das Land auf neue verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung.


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Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für das Jahr 2026 sind zuvor noch punktuelle Anpassungen vorgesehen.

Neue Untergrenze für die Beamtenbesoldung

Ausgangspunkt der Reform ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Beamtenbesoldung. Das Gericht hat damit die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation neu festgelegt.

Künftig orientiert sich die Mindestbesoldung nicht mehr am Grundsicherungsniveau, sondern an der sogenannten Prekaritätsschwelle. Diese liegt bei 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens.

Das bedeutet: Auch die niedrigste Besoldungsgruppe muss oberhalb der Grenze liegen, ab der ein Haushalt als armutsgefährdet gilt. Berücksichtigt wird dabei das mittlere Einkommen in Deutschland, gewichtet nach der jeweiligen Haushaltsgröße.

Die neuen Vorgaben gelten für den Bund und alle Länder. Nordrhein-Westfalen gehört nach Angaben der Landesregierung zu den ersten Ländern, die dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben.

Grundgehälter sollen steigen

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk erklärt, Nordrhein-Westfalen richte sein Besoldungsrecht nun konsequent an den neuen Vorgaben aus. Das Land könne dabei auf frühere Anpassungen aufbauen.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Stärkung der Grundgehälter. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 soll in das Grundgehalt integriert werden.

Dadurch steigen die Grundgehälter zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge werden um 30 Euro erhöht. Die höheren Grundgehälter wirken sich zugleich auf die spätere Versorgung aus.

Frühere Anpassungen erleichtern die Umstellung

Nordrhein-Westfalen hat sein Besoldungsrecht bereits in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2024/2025 wurde das zugrunde liegende Familienbild auf ein Mehrverdienermodell umgestellt.

Bereits 2022 wurden die Familienzuschläge an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen des jeweiligen Wohnorts ausgerichtet.

Auch die Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung wurde im Vorgriff auf die neue Rechtslage angepasst. Statt einer Erhöhung um 2,8 Prozent wurden die Grundgehälter um 3,36 Prozent angehoben.

Damit sollte sichergestellt werden, dass auch in unteren Besoldungsgruppen der tarifvertraglich vorgesehene Mindestbetrag von 100 Euro erreicht wird und zugleich die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben.

Für das Jahr 2026 sind deshalb nach Angaben der Landesregierung nur noch kleinere Anpassungen erforderlich.

Regionale Familienzuschläge entfallen

Mit der Neuausrichtung fällt die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen weg. Hintergrund ist, dass dieser Ansatz nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr benötigt wird.

Die kindbezogenen Familienzuschläge sollen künftig so bemessen werden, dass bei unterschiedlichen Familienkonstellationen die neue Prekaritätsschwelle eingehalten wird.

Für Beamtinnen und Beamte, die durch die Umstellung gegenüber der bisherigen Regelung schlechter gestellt würden, ist eine Ausgleichszulage vorgesehen.

Mehrverdienermodell bleibt bestehen

Das Mehrverdienermodell wird fortgeführt. Damit geht Nordrhein-Westfalen einen Weg, den nach Angaben des Landes auch andere Bundesländer und der Bund bei der Umsetzung der neuen Vorgaben verfolgen.

Für Fälle, in denen die Ehepartnerin oder der Ehepartner entgegen der gesetzgeberischen Annahme kein eigenes Einkommen erzielt, bleibt der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag bestehen.

Dieser Zuschlag soll künftig ebenfalls an der neuen Prekaritätsschwelle ausgerichtet werden.

Reform kostet 2027 rund 464 Millionen Euro

Für das Jahr 2026 rechnet das Land mit einmaligen Mehrausgaben von rund 16 Millionen Euro.

Im Jahr 2027 sollen sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 464 Millionen Euro belaufen. Rund 226 Millionen Euro davon entfallen auf die vorgesehene Ausgleichszulage.

Diese Zulage soll in den folgenden Jahren schrittweise abgeschmolzen werden.

Verbändeanhörung beginnt im September

Die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf startet am 9. September 2026 und soll bis Anfang Oktober abgeschlossen sein.

Für Oktober ist die Einbringung in den Landtag geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 beendet werden, damit die neuen Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 08.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

Written by Nima

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