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Zugang zu Abendgymnasien und Kollegs wird erleichtert

Abendschule
©ihorvsn/stock.adobe.com

Nordrhein-Westfalen hat die Zugangsmöglichkeiten zum Zweiten Bildungsweg weiter verbessert: Die Voraussetzungen für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs wurden flexibilisiert. Ab dem Schuljahr 2024/2025 können nun mehr Menschen ohne klassische Bildungsbiografie die Möglichkeit nutzen, einen höheren Schulabschluss zu erlangen. Schulministerin Dorothee Feller betonte, dass Lernen ein lebenslanger Prozess sei und dass es nie zu spät für einen Neuanfang sei. Sie erklärte, dass insbesondere nach persönlichen Herausforderungen oder einer beruflichen Neuorientierung ein höherer Schulabschluss neue Chancen eröffnen könne. Mit dieser Anpassung öffne man die Türen zu den Abendgymnasien und Kollegs für eine breitere Zielgruppe, die ihren Bildungsweg neu gestalten möchte. Ihr Ziel sei es, ein flexibles Bildungssystem zu schaffen, das vielen Menschen Aufstiegsmöglichkeiten ermögliche.

Bisher war für die Aufnahme in ein Abendgymnasium oder Kolleg unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit erforderlich. Nun können in bestimmten Fällen auch Ausnahmen gemacht werden. Das Schulministerium folgt damit dem Beispiel der Abendrealschulen und erweitert nun auch die Zielgruppen für Abendgymnasien und Kollegs.

Carsten Beeker, Sprecher des Dachverbands der Ringe, begrüßte diese Neuerung und erklärte, dass sich der Verband schon lange für eine Anpassung der Aufnahmebedingungen eingesetzt habe. Ziel sei es, Menschen mit gebrochenen Bildungsbiografien oder in schwierigen Lebenssituationen den Zugang zu einem höheren Schulabschluss zu erleichtern. Beeker bezeichnete die Änderung als positives Signal für die Schulform und eine wertvolle Chance für viele.

Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift stellt einen ersten Schritt dar, das Profil der Kollegs und Abendgymnasien weiterzuentwickeln. In den kommenden Monaten wolle das Ministerium zusammen mit Vertretern dieser Schulformen weitere Anpassungen erarbeiten. Ein weiteres Ziel sei es, die Weiterbildungskollegs künftig stärker in die Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen zu integrieren.

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An Abendgymnasien und Kollegs können Erwachsene nachträglich einen Abschluss der Sekundarstufe II erwerben. Während das Abendgymnasium als berufsbegleitendes Angebot gestaltet ist, stellt das Kolleg ein vollzeitschulisches Weiterbildungsangebot dar. In der Regel dauert der Bildungsgang des Abendgymnasiums sechs Semester (drei Jahre), am Ende steht das Abitur. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach vier Semestern (zwei Jahren) erlangt werden. Im Schuljahr 2023/24 waren insgesamt 14.102 Studierende an diesen Schulformen eingeschrieben.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 28.02.2025

Written by Nima

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