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NRW verlängert Schulgeldfreiheit in Gesundheitsberufen

seniorin bei der krankengymnastik
©Racle Fotodesign/stock.adobe.com

Nordrhein-Westfalen führt die Schulgeldfreiheit für Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen für weitere fünf Jahre fort. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.


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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstattet dabei weiterhin das Schulgeld, das Ausbildungsstätten je besetztem Ausbildungsplatz erheben. Auszubildende müssen ihre Ausbildung damit auch künftig nicht selbst bezahlen.

Beitrag zur Fachkräftesicherung

Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann sieht in der kostenfreien Ausbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Eine gute Gesundheitsvorsorge brauche gut ausgebildete Fachkräfte. Deshalb investiere das Land bewusst in die Schulgeldfreiheit im Gesundheitswesen.

Seit der schrittweisen Einführung im Jahr 2018 seien die Ausbildungszahlen in wichtigen Gesundheitsfachberufen gegenüber 2017 um mehr als 56 Prozent gestiegen. Laumann bewertet die Fortführung deshalb als wichtigen Schritt, um die Attraktivität dieser Berufe weiter zu stärken.

Diese Ausbildungen werden gefördert

Über die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe werden Ausbildungsplätze in mehreren Berufsfeldern finanziert. Dazu gehören Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie und pharmazeutisch-technische Assistenz.

Ebenfalls umfasst sind Berufe in der medizinischen Technologie sowie die Ausbildung von Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen beziehungsweise Masseuren und medizinischen Bademeistern.

Die Förderung gilt für Schulen und Ausbildungen, die nicht am Krankenhaus stattfinden. Ausbildungsplätze an Krankenhäusern werden über andere Finanzierungswege abgedeckt.

Rund 15.800 belegte Ausbildungsplätze im Jahr 2025

Im Jahr 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen rund 15.800 belegte Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen. Davon wurden etwa 11.200 über die Schulgeldfreiheit finanziert.

Die übrigen Ausbildungsplätze wurden über das Krankenhausfinanzierungsgesetz getragen. Für die Schulgeldfreiheit stellt das Land allein im Jahr 2026 rund 67 Millionen Euro bereit.

Informationen online verfügbar

Weiterführende Informationen zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen sowie die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales online bereit.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 31.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

Written by Nima

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